Alkoholverbot am Hauptbahnhof?
Linz sollte sich ein Beispiel an München nehmen, wo es im Bahnhofsgebäude sowie in den umliegenden Straßen zwischen 22 und 6 Uhr früh verboten ist, Alkohol zu trinken oder in einer offenen Flasche mit sich herumzutragen. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss eine Geldbuße zahlen oder mit einem Hausverweis rechnen, so Wimmer.