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"L'Amour toujours" umgedichtet: 3 Angeklagte in Wels vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 13. November 2024, 10:50 Uhr
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Prozess wegen NS-Wiederbetätigung Bild: Albin Schuster (Albin Schuster)

WELS. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung müssen sich im Landesgericht Wels eine 16-Jährige und zwei Männer im Alter von 19 und 25 Jahren verantworten, weil sie im Juli in Bad Ischl zur Melodie des Liedes "L'Amour toujours" die "Ausländer raus"-Textvariante gesungen haben.

Dieser Artikel wurde um 12:23 Uhr aktualisiert.

Dazu wirft ihnen die Anklage vor, mit der rechten Hand den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" sowie "Sieg Heil" gerufen zu haben. Die beiden Männer bekannten sich schuldig, die Teenagerin nicht.

Der Staatsanwalt sprach von "einem Prototyp der nationalsozialistischen Wiederbetätigung". In den frühen Morgenstunden des 3. Julis nach einer feuchtfröhlichen Nacht "skandierten sie zu dem Lied 'Ausländer raus' und zeigten den Hitlergruß", führte er aus. Der 25-jährige, in Argentinien geborene Mann habe mit einem "Lächeln" auch noch davon erzählt, dass "sein Urgroßvater 150 Menschen umgebracht hat", verwies er auf ein Video, auf dem dies ersichtlich sei.

"Habe keine rechtsextremen Sachen gemacht"

Die 16-Jährige will vor dem Lokal nur kurz dabei gewesen sein, habe nicht den Hitlergruß gezeigt, so ihr Verteidiger. "Ich habe keine rechtsextremen Sachen gemacht", meinte sie. "Was ich nicht getan habe", könne sie nicht zugeben, begründete sie, warum sie sich nicht schuldig bekenne. Gegen eine "globale, pauschalierte" Annahme, dass die drei Angeklagten gemeinsam aktiv gewesen seien, verwehrte sich ihr Verteidiger.

Der 19-Jährige übernahm hingegen für die ihm zur Last gelegte Tat die "volle Verantwortung". Es war das "Beschissenste, was im Zweiten Weltkrieg passiert ist", beteuerte er. Das "NS-Gedankengut entspricht nicht seiner Gesinnung", führte auch der Verteidiger aus. Er sprach sich für eine diversionelle Erledigung aus, sein Mandant wolle einen Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen machen.

Auch der Drittangeklagte bekannte sich schuldig. Es sei "alles andere als schlau" gewesen, was er stark alkoholisiert gesagt habe, meinte sein Verteidiger. Er bereue es auch "zutiefst". Aber der 25-Jährige sei "kein Neonazi", bei Hausdurchsuchungen sei auch nichts Belastendes gefunden worden. Den Hitlergruß will er nicht gezeigt, das Lied von D'Agostino aber schon vom Handy abgespielt haben, gab der Angeklagte zu. Weiters beteuerte er, dass sein Urgroßvater niemals Menschen getötet habe, er sei ein Arzt gewesen. Auch für seine Äußerung, dass seine sechsjährige Schwester von zwei Syrern vergewaltigt worden sei, und er diese "umbringen" werde, habe er heute keine Erklärung. Das stimme jedenfalls nicht, jene Schwester gibt es nicht.

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Zwei Maskenbildnerinnen, die nach einer Veranstaltung im Theater in Bad Ischl noch etwas trinken waren, bemerkten die drei Angeklagten vor einem Lokal. Die beiden Zeuginnen sagten, das Trio sei gehüpft, habe "Ausländer raus" gesungen und man hätte auch "Sieg Heil" gehört. Dazu seien Arme in die Höhe gestreckt worden und es "sah schon nach dem Hitlergruß" aus, meinte eine Zeugin. Auch deren Kollegin fand die Situation "erschreckend". Wer von den dreien wann was gesungen oder gesagt hat, konnten die zwei aber nicht heraushören.

Die 16-jährige Angeklagte habe zur Rechtfertigung gesagt, dass im betrunkenen Zustand eben "die rechtsextreme Seite" zum Vorschein käme. Ob sie damit nur die beiden Männer oder auch sich selbst gemeint habe, blieb im Prozess offen. Die Jugendliche versicherte jedoch mehrmals, sich nicht miteinbezogen zu haben.

Das vom Verteidiger angesprochene Video, das eine direkt nach dem nächtlichen Auftritt gefilmte Diskussion mit den drei Angeklagten und mehreren Passanten zeigt, belastete vor allem den 25-Jährigen. Mehrere Minuten lang spricht er von der angeblichen Vergewaltigung der Schwester. Ausländerfeindliche Töne sind dabei nicht zu überhören. "Ich habe viel Blödsinn geredet", meinte er dazu.

Umgedichteter Song in rechtsextremer Szene verbreitet

Der Prozess dürfte der erste Gerichtsprozess rund um die Verwendung des Hits des italienischen DJs und Musikproduzenten Gigi D'Agostino in Österreich sein. Das Lied wurde ohne Wissen von D'Agostino mit einem rassistischen Text versehen und in der rechtsextremen Szene verbreitet. Im Mai hat ein Video von der deutschen Nordsee-Insel Sylt für Empörung gesorgt, auf dem zahlreiche Partygäste zu dem Lied "Deutschland den Deutschen" sowie "Ausländer raus" grölen. Auch in Österreich soll es zu ähnlichen Vorfällen gekommen sein.

Der jugendlichen Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu 2,5 Jahren, für die beiden Erwachsenen beträgt das Strafmaß bis zu fünf Jahre Haft. Ein Urteil ist für Mittwoch geplant.

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