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Kunstschätze gestohlen: "Ich konnte mich emotional nicht davon trennen"

Von Gabriel Egger, 15. April 2021, 12:52 Uhr
PROZESS NACH KUNSTDIEBSTAHL IM STIFT KREMSM†NSTER
Der Angeklagte beim Prozess in Steyr Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

STEYR/KREMSMÜNSTER. Ein ehemaliger Benediktinerpater des Stifts Kremsmünster wurde vor dem Landesgericht Steyr wegen schweren Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Es sei eine "blöde Aktion" gewesen, sagt der Pater. Unüberlegt und emotional, habe er gehandelt, aber nie in böser Absicht. Vor mehr als 20 Jahren hatte der heute 56-Jährige sein Gelübde auf Lebenszeit im Benediktinerstift Kremsmünster abgelegt, bis 2018 war er als Pfarrer in einer Gemeinde im Bezirk Wels-Land tätig. In die Arbeit als Kustos sei er "mit der Zeit" hineingewachsen. 

Und auch der Kunstdiebstahl, der dem Pater am Donnerstag vor dem Steyrer Landesgericht vorgeworfen wird, ist, wenn man den Ausführungen des Geistlichen folgt, mehr passiert, als geplant gewesen. 

Wie berichtet, war vergangenes Jahr entdeckt worden, dass rund 50 Kunstgegenstände im Wert von rund 300.000 Euro aus der Sammlung des Klosters verschwunden waren. Viele davon sind wieder aufgetaucht - einige blieben bis heute verschwunden. Konkret wird dem Pater  nun vorgeworfen, ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrelief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstiche mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro sowie Bilder, Bücher und Kerzenständer entwendet zu haben.

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte im Jänner die Fahndungsbilder:

Bildergalerie: Diebstahl im Stift Kremsmünster: Nach diesen Kulturgütern wird gefahndet

Diebstahl im Stift Kremsmünster: Nach diesen Kulturgütern wird gefahndet
(Foto: MAGGAUER Ronald (LPD_O-LKA-EB06-DI)) Bild 1/21
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Begonnen hatte alles im Jahr 2013. Damals lernte der Pater  in Linz den Antiquitätenhändler Mario L. (Name geändert) kennen und schätzen. Immer wieder kam es zu Treffen und bald auch zu Tauschgeschäften. Das Bild des "Heiligen Sebastian", eine Doublette und eigentlich im Besitz des Klosters, wechselt den Besitzer. "Eine Leihgabe", wie beide vor Gericht beteuern. Für diese Leihgabe bezahlt L. die Restaurierung eines Flügelaltars. Kostenpunkt: 6000 Euro.

"Ich konnte mich einfach emotional nicht davon trennen"

Weil der Pater Schulden bei seiner Pfarre hat, übergibt er L. auch ein Werk von Martin-Johann Schmidt. Als "Faustpfand" werden 3000 Euro fällig. Auch dieses Gemälde steht im Besitz des Klosters. 

Als der Pater als Kustos abberufen wird, hilft ihm L. erneut - beim "Zusammenräumen" seines Büros. Nicht nur private, sondern auch Gegenstände, die im Besitz des Klosters sind, werden eingepackt. Verzeichnet wird das nirgendwo.

Viele dieser Gegenstände werden am 28. Mai 2020 in der Garage von L. in Hörsching (Bezirk Linz-Land) gefunden. "Ich war psychisch und physisch in einem wahnsinnig schlechten Zustand. Ich konnte mich einfach emotional von vielen Werken nicht trennen. Ich bin quasi dran gehangen", sagt der Pater vor Gericht. Er wollte nichts veräußern, nur aufbewahren. Er hätte "alles wieder zurückgegeben".

Eine Rechnung für das "Zusammenräumen" stellt Mario L. an das Kloster- und diese wird dort sogar unterschrieben und bezahlt. Von den Gegenständen, die sich in den Paketen befinden, weiß man dort aber nichts. "Wir sind davon ausgegangen, dass das Büro des Kustos geordnet wird", sagt der Abt des Klosters. 

"Sie können ja, wenn Sie den Beruf wechseln, auch nicht einfach PC und Schreibtisch mitnehmen, wenn Sie daran hängen", sagt der Richter zum Pater. Der Geistliche nickt verlegen. 

Mario L. rechtfertigt sich vor Gericht, dass jene 70 Gegenstände, die in der Garage gefunden wurden, alle wieder hätten zurückgegeben werden sollen. Verkauft habe er nie etwas und geplant sei dies auch nie gewesen. Das war mit dem Pater vereinbart. Nicht schriftlich, aber dafür auf vertraulicher mündlicher Basis. 

Der Prozess endet für den jungen Geschäftsmann nach  minutenlangen Diskussionen mit einer Diversion - und einer Geldbuße von 19.200 Euro. 

"Kein eiskalter Krimineller"

Der Pater, der sich seine eigenen Handlungen bis zum Schluss nicht erklären kann, wird zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Er sei zwar kein "eiskalter Krimineller", sagt der Richter, habe aber mit Vorsatz gehandelt. Für eine Diversion sieht die Staatsanwaltschaft "nicht genügend Verantwortungsübernahme". Das Urteil ist nicht rechtskräftig - der Pater erbat sich drei Tage Bedenkzeit. 

Kunstschätze gestohlen: Prozess gegen Geistlichen
Aus Stift gestohlene Kunstgegenstände: Heute startet der Prozess. Bild: (OÖN)

 

 

 

 

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
fhoellersberger (18 Kommentare)
am 15.04.2021 21:53

Antiquitäten am Dom Inh. Daniel Schwarz alias „Mario L.“ hat nicht den Ruf eines redlichen Geschäfts-“mannes“ ...

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 15.04.2021 16:33

Diese ganzen Reliefs , soweit sie keine religiösen Gegenstände sind, sollte das Kloster verkaufen und das Geld den Armen geben und den Missbrauchsgeschädigten der Abtei, der Abt hat bei Gericht immer die Einrede der Verjährung erhoben was sehr unmoralisch ist und was er von der Moraltheologievorlesung her wissen müsste.

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watergate2000 (1.470 Kommentare)
am 15.04.2021 15:40

Ist das Pater Kl.....us?

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123_einmal_eins (400 Kommentare)
am 15.04.2021 18:21

Ich glaube das ist er, ich kannte ihn auch, er war oder ist ein sehr freundlicher und niemals abgehobener Mensch.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 15.04.2021 13:20

Aus dem Artikel: ..."wird zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt."..

Bedingte Haftstrafe für Diebstahl - was ist das für eine Strafe und für wen?!?

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hausmasta (916 Kommentare)
am 15.04.2021 22:10

Na und?
Den Pfaffen wird doch auch das Kinderschänden nachgesehn.

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