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"Kulante Lösung" für Quarantäne nach Einkaufsfahrt

15.Mai 2021

Eine böse Überraschung erlebten etliche Inn- und Mühlviertler am Mittwoch nach der lang ersehnten Einkaufsfahrt über die Grenze – die OÖN berichteten.

Sie hatten der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) Glauben geschenkt, wonach der kleine Grenzverkehr ab Mittwoch wieder erlaubt sei. Doch bei der Rückfahrt wartete für einige der Quarantänebescheid: Denn Österreich hatte die entsprechende Verordnung nicht rechtzeitig geändert (sie trat letztlich erst am Donnerstag 0 Uhr in Kraft), sodass ein Besuch über der Grenze am Mittwoch noch Quarantänepflicht nach sich zog.

Alleine in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach lägen zehn solcher Fälle von Mittwoch vor, sagt die Bezirkshauptfrau von Rohrbach, Wilbirg Mitterlehner, im OÖN-Gespräch. Viele riefen bei der Behörde an, um sich teilweise lautstark zu beschweren. Auch bei Martin Zimmer, Bürgermeister von Hochburg-Ach (Bezirk Braunau), lief die vergangenen Tage das Telefon heiß. "So etwas darf nicht passieren", sagt er hörbar verärgert im OÖN-Gespräch. Auch er hatte den Ankündigungen Glauben geschenkt und war daher falsch informiert. "Der Ärger ist riesig, auch bei mir. Ich habe mich dann entschuldigt", sagt Zimmer. Wenig Trost für die Hochburg-Acher, die trotzdem eine Verpflichtungserklärung zur Heimquarantäne ausfüllen mussten.

Rechtlich muss die Quarantäne eingehalten werden. Im Land Oberösterreich ist man aber um Beruhigung bemüht. Es wurde "eine kulante, bürgerfreundliche Lösung gefunden, mit der die Betroffenen leben können", heißt es auf OÖN-Anfrage aus dem Landhaus.

Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) hatte sich schon am Mittwoch verärgert über die fehlende rechtliche Grundlage für die Grenzöffnung gezeigt. "Es kann nicht sein, dass es eine große mediale Ankündigung zur Öffnung des kleinen Grenzverkehrs gibt, aber keine neue gesetzliche Regelung", sagte er.

Seit Donnerstag 0 Uhr gibt es die Sonderregelung für die Ein- und Ausreise an der deutsch-österreichische Grenze. Mit einem 3-G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) entfällt die Quarantänepflicht bei der Rückreise aus Deutschland – das gilt laut Land Oberösterreich übrigens nicht nur für den kleinen Grenzverkehr. Eine modifizierte Einreiseverordnung für andere Länder folgt noch – sie soll dieser Tage fertig werden und am 19. Mai mit der Hotel- und Gastroöffnung in Kraft treten. (lp)

Weitere Erleichterungen

Am Mittwoch erließ das bayerische Staatsministerium die geänderte Einreisequarantäneverordnung für den kleinen Grenzverkehr, am Donnerstag folgten weitere Erleichterungen aus Berlin. Die Bundesregierung hob die generelle Quarantänepflicht für mehr als 100 Länder, darunter Österreich, auf.

Damit ist für Deutsche auch ein Österreich-Aufenthalt, der länger als 24 Stunden dauert, ohne Quarantänepflicht bei der Rückreise möglich. Ein 3-G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) reicht. Auch einem Italienurlaub steht bald nichts mehr im Weg. Italien erlaubt ab Sonntag Einreisen ohne Quarantänepflicht. Bisher benötigten Italienbesucher aus der EU in der Regel einen negativen Test vor der Reise, sie mussten im Land fünf Tage in Quarantäne und dann einen zweiten Corona-Test machen.

Österreicher sollten sich aber noch bis 19. Mai gedulden: Denn bis dahin gilt die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Italien.

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