Kritik an Fischotter-Verordnung: NGOs vor LVwG abgeblitzt
LINZ. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) leistet Anträgen von Umweltorganisationen gegen die oberösterreichische Fischotter-Verordnung keine Folge, wie es am Freitag mitteilte.
Die NGOs hatten eine Unvereinbarkeit mit der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anm.) der EU gesehen. Das Gericht kann diese nicht erkennen und kam zum Schluss, dass die Beschwerden nicht berechtigt sind. Das Land war mit der Verordnung aus dem Jahr 2022 dem Wunsch der Fischereiwirtschaft gefolgt, die beklagte, dass der Fischotter den Fischbestand dezimiere. Laut der Regelung darf der eigentlich ganzjährig geschonte Fischotter "unter streng überwachten Bedingungen" gefangen oder abgeschossen werden. Eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring wurden in der Verordnung festgelegt. Zwei anerkannte Umweltorganisationen zogen gegen die Regelung vor das LVwG.
"Erhaltungszustand des Fischotters nicht beeinträchtigt"
Das erklärte Ziel der Fischotter-Verordnung sei es, Schäden an Schutzgütern im Sinne der FFH-Richtlinie abzuwenden, also auch an Fischen, Krebsen, Muscheln und Amphibien, folgte das LVwG der Argumentation des Landes. Ausgehend von den vorliegenden wissenschaftlichen Studien und dem Bestandsmonitoring werde der günstige Erhaltungszustand des Fischotters nicht beeinträchtigt. Es sei also nicht erkennbar, weshalb eine vorschriftsmäßige Anwendung der Fischotter-Verordnung mit der EU-Verordnung unvereinbar sein solle.
Die von den Umweltorganisationen ebenfalls begehrten "einstweiligen Anordnungen" oder die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung oder eines vorläufigen Rechtsschutzes seien mangels gesetzlicher Grundlagen als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Das LVwG sah auch keinen Anlass, die Causa selbst an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) heranzutragen. Den Umweltorganisationen steht als Rechtsmittel allerdings eine Beschwerde beim VfGH oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof offen.
"Entscheidung bestätigt uns in unserem Kurs"
„Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bestätigt uns in unserem Kurs. Seit Stunde Null haben wir alle relevanten Interessensvertretungen aktiv eingebunden, um eine Lösung zu erarbeiten, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird", wird Landesrätin Michaela Langer-Weninger in einer Aussendung zitiert. "Unser Ziel war und ist es, eine nachhaltige Balance zwischen dem Erhalt des natürlichen Gleichgewichts in unseren Gewässern und dem Schutz des Fischotters sicherzustellen. Mit dem heutigen Tag haben wir es schwarz auf weiß, dass uns das auch gelungen ist."
Jagd als Hobby (= Hobbyjagd) ist Töten als Hobby.
EOD
Was hat die Jagd mit Fischfresser zu tun ? Wappler.
Diese NGOs nützen überhaupt niemandem, ausser ihrem eigenen Ego.
Und noch wichtiger ist denen ihr Spendenkontostand.
Den Fischotter hätte man beinahe auch vor der neuen Linzer Donautalbrücke schützen müssen. Dabei ist diese dem so was von wurscht.... 😀
Wann begreifen die Tierschutzorganisationen endlich, dass auch die Fische geschützt werden müssen. Wenn ein eklatantes Ungleichgewicht besteht muss eingegriffen werden.
So etwas werden die nie begreifen, genua so wenig wie das brutale Zerreissen von Nutzvieh durch Wölfe z.B.
Welchen Namen haben die NGOs?
WWF und ÖKOBÜRO
Sicher auch 4Pfoten, Greenpeace etc....
Fischotter und Kormorane sind die größten Fischschädlinge. Zweitere sind eine invasive Gattung, die in Ö nicht hergehört.
Die grössten Fisch-Schädlinge sind immer noch die Fluss-Zerstörer, und heissen so wie du auch -> homo zivilisticus.
Schmecks ...
Ich esse keinen Fisch - und Sie sind Homo erectus oder Homo neanderthalensis?
Aha, der blauaffine soistes bestimmt, wer/was "hierher gehört" oder nicht. So viel Arroganz muss man sich erst mal leisten.