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Klage nach Kreuzotter-Biss "Juristisch wenig Chancen"

Von Lisa Penz   27.Juni 2020

Der Fall jenes Buben, der laut seiner Mutter im Ibmer Moor in Eggelsberg (Bezirk Braunau) von einer schwarzen Kreuzotter gebissen worden ist, schlägt hohe Wellen. Wie exklusiv berichtet, griff der 13-Jährige nach einem schwarzen Schwanz, der neben dem Gehweg aus dem Gras herausragte. Daraufhin biss die Schlange zu. Die schwarze Kreuzotter, auch Höllenotter genannt, zählt zu den einheimischen Giftschlangen. Gefährlich kann ein Biss bei Kindern werden. So auch bei dem Jungen, der mehrere Tage ins Krankenhaus musste, wie die Mutter den OÖN mitteilte.

Was bei vielen Lesern und auch Fachleuten Kopfschütteln auslöst: Die Innviertlerin geht nun den juristischen Weg und fordert Schadensersatz vom Grundbesitzer, weil es im Ibmer Moor keine Warnschilder gibt. Verantwortlich als Wegbetreiber ist die Gemeinde Eggelsberg. Eine Klage sei dort aber noch nicht eingegangen, sagt Bürgermeister Christian Kager (VP).

Inmitten des Moors gibt es eine Infotafel, die über das Vorkommen der Schlangen informiert. Warnhinweise aufzustellen, ist für Kager aber kein Thema. Er appelliert an die Eigenverantwortung, in der Natur könne man immer auf gefährliche Tiere treffen. "Da müssten viele Schilder aufgestellt werden", sagt er.

"Auf den Pfaden bleiben"

Kreuzottern im Ibmer Moor sind eine Seltenheit, sagt Maria Wimmer. Sie bietet seit vielen Jahren Führungen durchs Moorgebiet an. "Wer auf den Pfaden bleibt, hat nichts zu befürchten." Abseits der Wege dürfe man sich aus naturschutzrechtlicher Sicht ohnehin nicht aufhalten. "Am besten lässt man die Tiere einfach in Ruhe und nimmt Rücksicht", sagt Kager.

Auch Thomas Poltura, Vorsitzender des Alpenvereines Oberösterreich, wundert sich über die Forderung, Warnhinweise aufzustellen: "Kreuzottern sowie andere wilde Tiere können sich ja theoretisch überall aufhalten", sagt Poltura. Auf den oberösterreichischen Wanderwegen gebe es weder eine derartige Beschilderung noch sei eine geplant, sagt Poltura.

Ob eine Klage bei einem Schlangenbiss Chancen hat, hängt davon ab, ob eine Schlange gehalten werde oder wild sei, sagt Karl Hiebl, Rechtsanwalt in Braunau. In zweiterem Falle sei eine Klage oder Schadenersatzforderung wenig erfolgversprechend. Wilde Tiere gebe es in der Natur zuhauf.

Ob eine Person von einer Biene oder Zecke gestochen oder von einer wilden Schlange gebissen worden sei: Solche Fälle könnten weder dem Grund- bzw. Waldbesitzer noch der Gemeinde angelastet werden. "Was anderes ist es, wenn einem Schlangenhalter ein Tier entkommt und dieses jemanden beißt. Dann wäre der Halter oder Züchter zur Verantwortung zu ziehen", sagt Hiebl. Warnhinweise müssten nur aufgestellt werden, wenn es eine spezielle Anordnung der Bezirkshauptmannschaft gebe oder der Gemeinde bekannt wäre, dass es bereits öfter zu einer Gefahr gekommen sei.

Heimische Schlangen

Wer in Österreich von einer Schlange gebissen wird, soll Ruhe bewahren und sich rasch in ärztliche Behandlung begeben. Das Opfer soll sich möglichst wenig bewegen. Der betroffene Körperteil sollte ruhiggestellt werden.

Das Gewebe rund um die Bissstelle kann mit nassen Umschlägen gekühlt werden, empfiehlt Karl Ahammer, Unfallchirurg am Salzkammergut-Klinikum Gmunden. Absolut tabu: die Wunde aussaugen, abbinden oder ausschneiden. Laut Experten werden in Österreich jährlich rund 40 Personen nach Schlangenbissen stationär behandelt. Lebensgefahr bestehe kaum. Kinder, kranke und ältere Menschen können stärker auf einen Schlangenbiss reagieren, sagt Ahammer.

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28. März 2024