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Klage nach Kreuzotter-Biss "Juristisch wenig Chancen"

Von Lisa Penz, 27. Juni 2020, 00:04 Uhr
Klage nach Kreuzotter-Biss "Juristisch wenig Chancen"
In Österreich heimisch: die schwarze Kreuzotter Bild: Power of Earth

EGGELSBERG. Verwunderung unter Fachleuten über jene Frau, die Schadenersatz fordert, weil ihr Sohn in der Natur von einer Schlange gebissen wurde.

Der Fall jenes Buben, der laut seiner Mutter im Ibmer Moor in Eggelsberg (Bezirk Braunau) von einer schwarzen Kreuzotter gebissen worden ist, schlägt hohe Wellen. Wie exklusiv berichtet, griff der 13-Jährige nach einem schwarzen Schwanz, der neben dem Gehweg aus dem Gras herausragte. Daraufhin biss die Schlange zu. Die schwarze Kreuzotter, auch Höllenotter genannt, zählt zu den einheimischen Giftschlangen. Gefährlich kann ein Biss bei Kindern werden. So auch bei dem Jungen, der mehrere Tage ins Krankenhaus musste, wie die Mutter den OÖN mitteilte.

Was bei vielen Lesern und auch Fachleuten Kopfschütteln auslöst: Die Innviertlerin geht nun den juristischen Weg und fordert Schadensersatz vom Grundbesitzer, weil es im Ibmer Moor keine Warnschilder gibt. Verantwortlich als Wegbetreiber ist die Gemeinde Eggelsberg. Eine Klage sei dort aber noch nicht eingegangen, sagt Bürgermeister Christian Kager (VP).

Inmitten des Moors gibt es eine Infotafel, die über das Vorkommen der Schlangen informiert. Warnhinweise aufzustellen, ist für Kager aber kein Thema. Er appelliert an die Eigenverantwortung, in der Natur könne man immer auf gefährliche Tiere treffen. "Da müssten viele Schilder aufgestellt werden", sagt er.

"Auf den Pfaden bleiben"

Kreuzottern im Ibmer Moor sind eine Seltenheit, sagt Maria Wimmer. Sie bietet seit vielen Jahren Führungen durchs Moorgebiet an. "Wer auf den Pfaden bleibt, hat nichts zu befürchten." Abseits der Wege dürfe man sich aus naturschutzrechtlicher Sicht ohnehin nicht aufhalten. "Am besten lässt man die Tiere einfach in Ruhe und nimmt Rücksicht", sagt Kager.

Auch Thomas Poltura, Vorsitzender des Alpenvereines Oberösterreich, wundert sich über die Forderung, Warnhinweise aufzustellen: "Kreuzottern sowie andere wilde Tiere können sich ja theoretisch überall aufhalten", sagt Poltura. Auf den oberösterreichischen Wanderwegen gebe es weder eine derartige Beschilderung noch sei eine geplant, sagt Poltura.

Ob eine Klage bei einem Schlangenbiss Chancen hat, hängt davon ab, ob eine Schlange gehalten werde oder wild sei, sagt Karl Hiebl, Rechtsanwalt in Braunau. In zweiterem Falle sei eine Klage oder Schadenersatzforderung wenig erfolgversprechend. Wilde Tiere gebe es in der Natur zuhauf.

Ob eine Person von einer Biene oder Zecke gestochen oder von einer wilden Schlange gebissen worden sei: Solche Fälle könnten weder dem Grund- bzw. Waldbesitzer noch der Gemeinde angelastet werden. "Was anderes ist es, wenn einem Schlangenhalter ein Tier entkommt und dieses jemanden beißt. Dann wäre der Halter oder Züchter zur Verantwortung zu ziehen", sagt Hiebl. Warnhinweise müssten nur aufgestellt werden, wenn es eine spezielle Anordnung der Bezirkshauptmannschaft gebe oder der Gemeinde bekannt wäre, dass es bereits öfter zu einer Gefahr gekommen sei.

Heimische Schlangen

Wer in Österreich von einer Schlange gebissen wird, soll Ruhe bewahren und sich rasch in ärztliche Behandlung begeben. Das Opfer soll sich möglichst wenig bewegen. Der betroffene Körperteil sollte ruhiggestellt werden.

Das Gewebe rund um die Bissstelle kann mit nassen Umschlägen gekühlt werden, empfiehlt Karl Ahammer, Unfallchirurg am Salzkammergut-Klinikum Gmunden. Absolut tabu: die Wunde aussaugen, abbinden oder ausschneiden. Laut Experten werden in Österreich jährlich rund 40 Personen nach Schlangenbissen stationär behandelt. Lebensgefahr bestehe kaum. Kinder, kranke und ältere Menschen können stärker auf einen Schlangenbiss reagieren, sagt Ahammer.

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Autorin
Lisa Penz
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60  Kommentare
60  Kommentare
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hbert (2.296 Kommentare)
am 29.06.2020 12:52

Von einer Innviertlerin hätte ich das nicht erwartet! Aus welcher Stadt kommt die?
sich nicht naturgerecht verhalten, Wege verlassen, ..
kommt wohl auch aus dem gleichen Eck wie die der wirklich debilen Challenge, von der dzt überall geschrieben wird.

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GeorgAusGmunden (106 Kommentare)
am 28.06.2020 21:00

BLACK
SNAKES
MATTER

;-)

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hn1971 (2.002 Kommentare)
am 28.06.2020 17:01

Ich klage jetzt die Stadt Linz weil kein Schild angebracht ist wegen Gelsen! Heute Nacht hat mich eine gestochen und ich fordere nun Schmerzensgeld😂😂

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Gugelbua (31.914 Kommentare)
am 28.06.2020 16:44

warum befasst sich ein Gericht überhaupt mit sowas?
schickt die Mutter auf Therapie😉

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( Kommentare)
am 28.06.2020 13:58

Die Narren dieser Welt sterben nicht aus, so viel Dummheit würde man nur Deutschen zutrauen das hätte ich von einer(m) Österreicher(in) nicht erwartet. Wenn da mal keine migiriert Deutsche dahinter steckt. zwinkern

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( Kommentare)
am 28.06.2020 13:47

Auch eine Möglichkeit,
wie an als Grenzdebile in die Medienkommt.

Hat sie jetzt die Schlange als Nebenbeklagte
auch vor den Kadi gezerrt?

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Windorf (452 Kommentare)
am 28.06.2020 13:45

mich hat kürzlich eine Biene gestochen. Kann auch eine Wespe oder ein ähnliches Insekt gewesen sein. Welcher §§§§-Schuster kann mir zu einem Schmerzensgeld verhelfen ?????

Und an manchen Stellen sind die Gelsen eine wirkliche Plage. Ein Warnschild im Sinne wie: "VORSICHT STECHENDE INSEKTEN" wäre da angebracht. Ich habe ein solches leider noch nie gesehen...

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markusde (1.912 Kommentare)
am 28.06.2020 13:16

Bei so Viel Dummheit kann man nur hoffen, dass die Betreffenden von Wochenlangen Alpträumen über Giftschlangen heimgesucht werden.

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Wolf1 (1.137 Kommentare)
am 28.06.2020 12:36

Die Vollkasko-Mentalität ist schon weit verbreitet. Für alles soll der Staat herhalten. Hoffentlich greift bei diesem Schwachsinn keine Rechtsschutzversicherung, damit es für die gute Frau recht teuer wird.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 28.06.2020 10:18

Diese Mutter hat eine interessante Wahrnehmung. Am Land werden solche Verhaltensweisen liebevoll mit "die/der hat an Klescha" tituliert.

Als Kind habe ich beim Schwammerlsuchen fast die selbe Begegnung gehabt und einer Kreuzotter , welche ich als "schönen Spazierstock" wahrnahm, angefasst.
Zum Glück gab sie mir nur schnell durch eine Bewegung zu verstehen, dass sie lebt und nicht morsch ist.

Hätte meine Mutter -dich mich schimpfte - die Schuld bei anderen gesucht, wäre wohl die oben angeführte Titulierung zu tragen gekommen.

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charon (422 Kommentare)
am 28.06.2020 09:41

Schickt die Mutter erst einmal zum Psychologen, ob sie überhaupt befähigt ist ein Kind zu erziehen inkl. einer Untersuchung ihrer Geschäftsfähigkeit.

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BamBam1987 (4.118 Kommentare)
am 28.06.2020 09:37

Hoffentlich zahlt sie nach Prozessende dann noch ordentlich drauf!!!

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Hans1958 (3.166 Kommentare)
am 28.06.2020 09:11

Der greift nach einer Schlage und wundert sich, dass sie ihn beißt.....war das ein Jähriger?

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 28.06.2020 08:08

Diese Diskussion zur Eigenverantwortung passt ganz gut in die Corona-Zeit. Da geben einige auch dem Staat oder der Regierung die Schuld für das verantwortungslose Verhalten einiger.

Greift der Staat aber ein, ist es auch wieder nicht recht. Ähnlich im Moor, Verbote würden kaum gut ankommen.

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maifier (164 Kommentare)
am 27.06.2020 23:43

Wien heißt denn das liebe "Burli" ?

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 28.06.2020 08:08

Spitzname Snake.

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mape (8.847 Kommentare)
am 28.06.2020 19:34

Kevin ?

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 28.06.2020 22:44

Marcel?

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jack_candy (7.829 Kommentare)
am 27.06.2020 23:12

Lächerlich!

Demnächst klagt noch jemand, wenn's regnet.

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Juni2013 (9.804 Kommentare)
am 27.06.2020 20:55

Übrigens, was hat das Kind neben dem ausgewiesenen Weg zu suchen?

Ich würde diese Dame wegen Verdacht auf Verletzung der Aufsichtspflicht anzeigen!

Im Gesetz ist die Aufsichtspflicht nicht ganz konkret geregelt. Es gibt jedoch einige allgemeine Punkte, die erfüllt werden müssen:
u.a.:
„Belehrungspflicht bzw. Anleitungs- und Kontrollpflicht - die Aufsichtsperson ist dazu verpflichtet, die Kinder oder Jugendlichen über mögliche Gefahrensituationen und falsches bzw. risikohaftes Verhalten aufzuklären und davor zu warnen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Minderjährigen diese Hinweise auch verstehen und sich daran halten. Hierzu zählt etwa die Aufklärung über Risiken im Straßenverkehr oder über Drogen.“
Weiters:
„Aufsichtspflichtige Personen haben dafür zu sorgen, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Kinder selbs t nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. …………“

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caber (1.956 Kommentare)
am 28.06.2020 11:11

Wäre das alles nur praktikabel! Wunderschöne und völlig lebensfremde §§§§§§!

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kapa (391 Kommentare)
am 27.06.2020 17:46

Was wird aus dem Jungen werden wenn die Mutter schon so blöd ist???

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 27.06.2020 22:35

Finanzminister?

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mehlknödel (3.533 Kommentare)
am 27.06.2020 14:33

Der Bub kann einem Leid tun. Zuerst musste er seine Dummheit am eigenen Leib spüren. Und jetzt weiß höchstwahrscheinlich seine komplette Umgebung, mit welcher Mutter er gesegnet ist. Der wird wohl die Ferien so richtig herbeisehnen. Geht die auch noch in die Medien mit ihrem Ansinnen! 🤦‍♀️

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transalp (10.115 Kommentare)
am 27.06.2020 14:03

Diese Frau hat nach meiner Meinung einen festen Knall.
Oder versucht sie so Kapital daraus zu schlagen?
Gehts noch?
Diese bescheuerte neue "Kultur des Klagens" gegen alles oder jeden muss Einhalt geboten werden!

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FakeNewsLeser (2.157 Kommentare)
am 27.06.2020 13:46

Das perverse am Rechtssystem ist, dass solche Klagen ja auch noch zugelassen werden, bzw. zulassen muss man sie ja, aber dass sie ein Richter nicht sofort abweist.

Das hat mit dem eigentlichen Gedanken des Justizsystems nichts mehr zu tun. Sondern nur mehr mit Geld. Denn das Gericht verdient logischerweise nur wenn Prozesse stattfinden und Gerichtskosten verrechnet werden können.
Es ist also ein Business wie jedes andere. Und es geht um Geld das jeder der Beteiligten an dem System verdienen möchte.

Die Justitia würde sich im Grab umdrehen, oder post mortem von einer Giftschlange beißen lassen.

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 27.06.2020 13:27

Selbst wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat, welche Versicherung stimmt für die Kostenübernahme der Klage zu ?

Meine Rechtschutzversicherung hat die Kostenübernahme einmal verweigert, obwohl ich laut deren Aussage auch Recht bekommen hätte, aber die Schadenssumme zu gering wäre ...

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KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 27.06.2020 13:05

Ich habe den Eindruck, dass die Schlange nicht nur das Kind gebissen hat....

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teja (5.851 Kommentare)
am 27.06.2020 13:03

Den Gewinner kenn ich, die Rechtsanwälte.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 27.06.2020 12:20

Diese Dame spült wohl schon am Morgen das Resthirn in der Toilette runter, bevor sie das MakeUp aufträgt. Hoffentlich hat das Kind nicht den IQ der Mutter geerbt!

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observer (22.203 Kommentare)
am 27.06.2020 11:47

In so einem Fall kann man ganz sicher klagen, allerdings die Kreuzotter. Ob die dann vor Gericht erscheint und dann verurteilt wird , das ist allerdings offen. Denn sie könnte auf Notwehr plädieren, weil sie der Knabe am Hals gepackt hat und sie um ihr Leben fürchten musste. Muss man dann halt die Kosten selbst tragen.

/Ironie off.

Ernsthaft, die Frau soll doch froh sein, dass nicht mehr passiert ist und ihrem Sohn beibringen, nicht alles unvorsichtig anzufassen, was da am Weg herumliegt, wenn er nicht vorher indentifizieren kann, was es ist. Würde mich übrigens interessieren, was die Frau von Beruf ist. Ich schliesse Lehrerin nicht aus.

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deskaisersneuekleider (4.150 Kommentare)
am 27.06.2020 11:11

Gleich mal eine saftige Strafe wegen 'schikanöser Klagsführung' verhängen. Und Jugendamt einschalten, diese Frau ist nicht geeignet ein Kind zu erziehen.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 27.06.2020 11:29

Sie schrieben: Fahrn ma halt ins Innviertel Deppen schauen. Hotspot Eggelsberg - ein Geheimtipp unter Kennern.

Sie unterschreiten sogar noch das Niveau jener Mutter, die wegen des Schlangenbisses zu Gericht gehen will.

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chilihase (236 Kommentare)
am 27.06.2020 10:09

Wenn diese Dame in den USA leben würde, hätte sie sicher eine gute Chance hier abzukassieren. Gott sei Dank regiert bei uns noch der Hausverstand - zumindest in dieser Hinsicht.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 27.06.2020 10:05

Wenn diese Mutter beim Gericht die Klage einbringt, gehört sie auf der Stelle entmündigt!

Und der Sohn gehört in ein Erziehungsheim gesteckt, weil von dieser Frau wurde er bisher nicht erzogen, wenn er mit 13 eine Schlange am Schwanz zieht.

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( Kommentare)
am 27.06.2020 10:13

Hochhaus. Und in der Schule hat der Bub anscheinend auch nur geschlafen und nichts gelernt.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 27.06.2020 09:53

Ihre Dummheit wird diese Frau aller Voraussicht nach mit Anwalts und Verfahrenskosten bezahlen müssen. Gut so.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 27.06.2020 10:05

Hoffentlich!

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mehlknödel (3.533 Kommentare)
am 27.06.2020 09:52

Wenn da jemand wen auf Schadenersatz klagen kann, dann der Sohn seine Mutter. Die hat ihm offenbar nicht beigebracht, dass man mit den Augen schaut und nicht mit den Fingern.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 27.06.2020 11:35

So eng sehe ich das nicht: der Filius wollte "begreifen", wie eine Schlange reagiert und hat sie deshalb angefasst. Ich bin überzeugt, dass er jetzt begriffen hat, dass sein Verhalten ein Fehler war. Anders ausgedrückt was er gemacht hat: learning by doing.

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Strahlemann (907 Kommentare)
am 27.06.2020 12:11

vonwolkenstein: learning bei doing....... mit 13, indem er keine Schlange am Schwanz packt......

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danadella (721 Kommentare)
am 28.06.2020 16:24

Es gibt drei Wege zu lernen:

Durch Nachdenken, das ist der Edelste,
Durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
Durch Erfahrung, das ist der Bitterste.

Stammt nicht von mir, hat aber was ...

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surikarl (439 Kommentare)
am 27.06.2020 09:17

Wenn man dringend Geld braucht, versucht man halt alles. Funktioniert ja auch bei Kühen.
Es fehlte doch der Hinweis " betreten für Idioten verboten"

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 27.06.2020 09:07

Bitte den Gerichtstermin veröffentlichen.
Ich war zwar noch nie bei einer Gerichtsverhandlung aber diese würde ich mir geben.
Will unbedingt diese Frau sehen.🤣

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( Kommentare)
am 27.06.2020 10:10

Ramses. Gute Idee. Ich will diese unterbelichteten auch sehen.

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Steuerzahler2000 (4.071 Kommentare)
am 27.06.2020 13:24

Da wäre ich auch sofort dabei !

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 27.06.2020 09:06

Wie wäre es wenn sie die Schlange klagen
würde, die Schlange kommt SICHER zur
Verhandlung! UFFFFFF!

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Joob (1.351 Kommentare)
am 27.06.2020 09:01

Die Mutter gehört wegen unnötiger Beschäftigung der Justiz bestraft!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 27.06.2020 09:00

Wenn wer geklagt werden müsste, dann die dumme Mutter.
Wegen magelnder Aufsichtspflicht und fehlendem Hausverstand.

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Orlando2312 (22.311 Kommentare)
am 27.06.2020 08:55

Was kommt als nächstes? Jemand reicht eine Klage ein, weil er von einer Mücke gestochen wurde und es keine Warnschilder gab.

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