Keine Anzeigen mehr gegen Maskensünder
LINZ/WIEN. Hintergrund der Entscheidung ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs.
Am Donnerstag hatte die oberösterreichische Landespolizeidirektion angekündigt, künftig keine Organmandate mehr wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen ausstellen zu wollen. Gestern ging die Exekutive noch einen Schritt weiter: Es werde künftig wegen derartiger Verstöße gegen Maskenpflicht oder Mindestabstand auch keine Anzeigen mehr von der Polizei bei den Gesundheitsbehörden eingebracht.