"Jetzt haben wir viel aufzuholen"
LINZ. Coronatests als Eintrittskarte: Sie gelten abhängig von der Art der Probenabnahme unterschiedlich lange Kontaktdaten von Besuchern müssen 28 Tage lang gespeichert und dann gelöscht werden
Getestet, geimpft, genesen, das ist die Voraussetzung, wenn am 19. Mai Gastronomie, Hotellerie und Sportvereine wieder ihren Betrieb aufnehmen. Eintrittskarte ist dabei ein negativer Coronatest, dessen Gültigkeitsdauer allerdings abhängig von der Probenabnahme variiert: Antigen-Selbsttests gelten 24 Stunden lang. Werden die Tests von einer befugten Stelle abgenommen, liegt die Gültigkeitsdauer bei 48 Stunden. PCR-Tests gelten sogar drei Tage.