IS-Propaganda: Oberösterreichische Kindergärtnerin bleibt im Dienst

LINZ. Videos von verschleierten Mädchen, die Puppen köpfen und dabei Slogans des "Islamischen Staates" rufen, hatte eine inzwischen 19-jährige Kindergartenhelferin auf Instagram geteilt.
Dafür ist die junge Türkin kürzlich rechtskräftig wegen des Delikts der "Terroristischen Vereinigung" zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden. Die Verurteilte ist weiterhin im Dienst. Der Bildungsdirektion des Landes war der Fall bisher nicht bekannt, auch der Kindergartenträger als Dienstgeber wusste darüber nicht Bescheid.
Das sei rechtlich auch so vorgesehen, klärt Walter Eichinger, der Sprecher des Landesgerichts Linz, auf: Strafen von bis zu sechs Monaten fallen unter die beschränkte Auskunft gemäß Tilgungsgesetz, nur die Strafverfolgungsbehörden dürfen von der Vorstrafe wissen.
Auch die Verhängung eines Berufsverbots sei in diesem Fall nicht infrage gekommen, sagt Eichinger. Dieses könne vom Gericht nur ausgesprochen werden, "wenn es sich um eine Tat gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Minderjähriger handelt."
Wer IS-Propaganda vertrete, dürfe nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stellt Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (VP) klar. Der Fall zeige eine "Informationslücke" auf, daher sollten die Vorschriften novelliert werden, sagt Haberlander.
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