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Intensive Debatten über Für und Wider der "Pool-Steuer"

19.April 2019

Der OÖN-Exklusivbericht über die neue "Pool-Steuer" im Innviertel lieferte gestern Stoff für heiße Diskussionen auf dem OÖN-Portal nachrichten.at.

"Nur weil Gemeinden seit Jahren nicht in der Lage sind, ausreichende Wasserspeicher zu errichten, wird wieder der Geldhahn aufgedreht. Wann kommt die Luftsteuer?", schrieb zum Beispiel User "Gugelbua". Dies wollte User "fanfarikuss" so nicht stehen lassen: "Wie kommen Hausbesitzer oder Wohnungsmieter ohne Pool dazu, mittels pauschal höherer Abgaben den Luxus von Poolbesitzern mitzufinanzieren?"

Wie berichtet begründet der Eberschwanger Bürgermeister Josef Bleckenwegner (SP) die Maßnahme mit dem hohen Wasserverbrauch zu Beginn der Badesaison, wenn die Haushalte ihre Pools befüllen, was für die Gemeinde einen Mehraufwand zur Folge habe.

Zahlreiche OÖN-Leser kritisieren, dass die Gemeinden viele Gebühren in unterschiedlicher Höhe einkassieren: für den Anschluss von Wasser und Kanal wie auch für Nutzung und Verbrauch.

Video: Die Eberschwanger "Pool-Steuer" war auch Thema in OÖN-TV

Viele verschiedene Tarife

Tatsächlich sind die Tarife der Kommunen für Wasser, Abwasser und Müllentsorgung teils sehr unterschiedlich. So gibt es in St. Florian bei Linz keine jährliche Abgabe für Poolbesitzer, wohl aber eine einmalige "Anschlussgebühr" für den Pool an das Wassernetz, abhängig von der Größe des Beckens, von bis zu 1355 Euro. Die Wassergenossenschaft in Walding verlangt wiederum eine jährliche "Bereitstellungsgebühr" von 3,16 Euro pro Kubikmeter, hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr von 25,16 Euro je Kubikmeter.

"Die Gemeinden dürfen natürlich keine Gebühren erfinden, aber sie dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ihren Spielraum nutzen und die Gebührenordnungen selbst festlegen", sagt Dietmar Umdasch von der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) der oö. Landesregierung. Kassiert werden dürfe für den einmaligen "Anschluss" ans Wasser- bzw. Kanalsystem, die tägliche "Bereitstellung" dieser Leistungen sowie die "Benutzung": bei Swimmingpools ist das verbrauchte Wasser zu bezahlen. "Es gibt Höchstsätze und Mindestgebühren", sagt Umdasch. Die Höhe der Gebühren sei abhängig von den jeweiligen Betriebs- und Erhaltungskosten, die eine Gemeinde zu tragen habe. Dort, wo Wasser einfach verfügbar ist, seien die Gebühren niedriger als dort, wo dies mit mehr Aufwand verbunden ist, sagt Umdasch.

Auch in Phasen, in denen besonders viel Wasser verbraucht werde, "sind die Gemeinden verpflichtet, ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen", sagt Oberösterreichs Landesfeuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner. Wichtig sei daher, dass die Gemeinden den Verbrauch "gut steuern" und die Zeitpunkte, wann die Becken befüllt werden, koordinieren. "Die Brandbekämpfung ist immer auch eine Zeitfrage. Je weiter das Wasser vom Brandobjekt entfernt ist, desto mehr Zeit verliert man." Pools seien aber auch für die Feuerwehren hilfreich: "Wir dürfen im Notfall ohne Zustimmung des Besitzers auf dieses Wasser zugreifen."

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