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Wurde Ehefrau zu Kopftuch-Tragen genötigt?

Von OÖN   17.September 2021

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juli im Zuge eines Telefonats seine Ehefrau mit dem Umbringen bedroht zu haben, um diese zum Tragen des Kopftuches zu bewegen. Dem Beschuldigten wird schwere Nötigung vorgeworfen, bei einem Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte habe zu den Vorwürfen bislang keine Angaben gemacht, so das Gericht.

Einem weiteren Angeklagten, der sich am Landesgericht Ried verantworten muss, wird eine äußert brutale Vorgangsweise vorgeworfen: Im April sei ein Streit zwischen dem zu Tatzeitpunkt noch unter 21-jährigen Angeklagten und dem späteren Opfer eskaliert; der Angeklagte habe mit Fäusten auf sein Gegenüber eingeschlagen – und mit den Füßen sogar noch auf das Gesicht und den Kopf des Opfers eingetreten, als dieses bereits am Boden gelegen sei, so das Gericht. Das Opfer habe schwere Gesichtsverletzungen erlitten. In beiden Fällen gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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29. März 2024