Wirbel um Tierkadaver
Es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden offenen Luderplatz, klärt Franz Reinthaler, PR-Referent der Bezirksjägerschaft Braunau, auf. Dieser wurde legal errichtet, um Füchse anzulocken. "Es gab bei einem Bauern in der Umgebung immer wieder Ärger mit Füchsen, die Hühner gerissen haben", sagt Reinthaler. Natürlich sei ein solcher Luderplatz kein schöner Anblick, aber das sei alles rechtlich erlaubt. Für Luderplätze dürfen überfahrene Kadaver von Wildtieren, Innereien von Wild- und Schlachttieren, Fische, aber auch Hunde- oder Katzenfutter verwendet werden. (mala)