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"Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen"

Von Thomas Streif, 13. Jänner 2020, 05:44 Uhr
"Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen"
Fünf Maß hatte der Angeklagte intus als er den 61-Jährigen mit zwei Faustschlägen schwer verletzte. Bild: OON

RIED. 61-Jährigem wurden von Betrunkenem fünf Zähne ausgeschlagen.

An den letzten Tag des Rieder Volksfestes 2019, Sonntag, den 9. September, wird sich ein 61-Jähriger Mann aus dem Bezirk Eferding noch lange schmerzhaft erinnern. Als er kurz nach 19 Uhr mit Bekannten zum parkenden Auto in der Nähe des Messegeländes ging, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem 25-Jährigen aus Ried. Dieser hatte etwas gegen das parkende Auto, das in der Nähe der Wohnanlage seines Bruders stand. Nach einem kurzen Dialog rastete der Rieder völlig aus und versetzte dem 61-jährigen Mann zwei brutale Faustschläge ins Gesicht, wodurch diesem ein Zahn ausgeschlagen wurde. Zwei Wochen später mussten vier weitere Zähne aufgrund der Faustschläge gezogen werden.

Jetzt musste sich der 25-Jährige wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung im Landesgericht Ried vor Richterin Claudia Lechner verantworten.

"Ich bekenne mich schuldig", sagt der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung. Das ist Staatsanwalt Alois Ebner aber zu wenig, es entwickelt sich ein Dialog zwischen den beiden. "Was war Ihre Motivation der Tat?", will Ebner wissen. "Es tut mir eh leid, ich habe überreagiert und war betrunken", antwortet der Angeklagte. "Wie viel haben sie denn intus gehabt?", bohrt der Staatsanwalt nach. "Ich glaube, es waren fünf Maß Bier."

Ebner lässt nicht locker: "Das ist eine halbe Kiste Bier, trinken sie öfter so viel?" Die Antwort des Angeklagten: "Nein, es war halt Volksfest." Nun redet Ebner dem 25-Jährigen ins Gewissen, langsam sagt er: "Kennen Sie den Spruch ,Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen‘?" Der Beschuldigte senkt den Kopf und antwortet mit einem ganz leisen "richtig". Das Opfer gibt an, dass sich die bisherigen Zahnarztkosten auf rund 7800 Euro belaufen.

Richterin Lechner verurteilt den Rieder zu sechs Monaten bedingter Haft und zu einem Teilschadenersatz in der Höhe von 3300 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Für den 25-Jährigen geht es wohl vor dem Zivilgericht weiter. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für ihn noch höher werden. Immerhin kündigt der Beschuldigte an, dass er ab nächster Woche wieder einer Arbeit nachgehen werde.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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40  Kommentare
40  Kommentare
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Mmach (810 Kommentare)
am 14.01.2020 10:21

Wer gibt dem Verurteilten wieder Arbeit?
Wer will das verantworten?
Hat er ein Attest, dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist?
Die Verantwortlichen haben hoffentlich ihre Pflicht gegenüber der Gesellschaft ausreichend wahrgenommen?

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gw20566 (842 Kommentare)
am 18.01.2020 12:30

@MMACH wenn man als verurteilter keine arbeit mehr bekäme, täten in österreich nicht mehr viele arbeiten.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 13.01.2020 15:01

"Kennen Sie den Spruch ,Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen‘

könnte auch auf OÖN Forumsuser treffen aufgrund ihre Posting in späteren Abendstunden .😜

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blada (630 Kommentare)
am 13.01.2020 14:24

Soll jetzt absolut keine Verteidigung für den Schläger sein, aber der Spruch des Staatsanwaltes: "Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen." Ist doch sau dämlich. Wer kann sich schon in einem Vollrausch kontrollieren, das würde ich mir gerne bei ihm ansehen, wie er das macht...

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Rapid09 (2.610 Kommentare)
am 13.01.2020 15:17

@BLADA:
Du verstehst den Spruch nicht. Du sollst eben nicht soviel saufen dass Du Dich nicht mehr kontrollieren kannst. Dann hoert man eben mit dem Trinken auf bevor man einen Vollrausch hat und sich an nichts mehr erinnern kann. Man entscheidet sich dann eben fuer ein Taxi und nicht selbst nach Hause zu fahren, usw. usw.

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Kodiak (1.142 Kommentare)
am 13.01.2020 10:25

"Wer den Rausch nicht weisen kann, muss das Saufen lassen"

Guter Sinnspruch, höre ich zum ersten mal. Kennen leider viel zu wenige bzw. halten sich daran.

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( Kommentare)
am 13.01.2020 12:47

Kennen Sie diesen Spruch ex Finnland?

"Man ist nicht zu betrunken, solange man auf dem Boden liegen kann, ohne sich festzuhalten!"

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jamei (25.499 Kommentare)
am 13.01.2020 08:52

Aus dem Artikel:
"Immerhin kündigt der Beschuldigte an, dass er ab nächster Woche wieder einer Arbeit nachgehen werde." ......

Ist er nicht tüchtig? - er geht einer Arbeit nach - eventuell.....für solche dürfte die Arbeitslose/Sozialleistungen doch zu HOCH sein, dass man von .......... bis jetzt - sich eine "Auszeit" leisten kann.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 13.01.2020 14:42

Er wird nicht lange arbeiten!

Blöd wär er, denn dann müsste er Prozesskosten und Strafe zahlen!

So bezahlt das der Staat für ihn.

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messergabelscherelichtenberg (461 Kommentare)
am 13.01.2020 07:34

Hätte die OÖN nicht als "Symbolbild" kennzeichnen müssen?
Immerhin werden nicht genau diese beiden Glasinhalte die Teilursache für den Ausraster gewesen sein.

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Victinini (135 Kommentare)
am 13.01.2020 07:21

Rausch kann man auch von vielen anderen Dingen bekommen, nicht nur von Alkohol, z.B..... Musikrausch (man hört nur Musik und blendet alles andere aus)

Partyrausch (man spricht mit Leuten, die man nicht leiden mag und blendet dieses aus)

Zuckerrausch (man nimmt zu viel Zucker und blendet das Diabetis-Risiko aus)

Schmerzmittelrausch (man nimmt Schmerzmittel wegen unerträglichen Schmerzen und dämpft diese und blendet so ein Teil der Wahrnehmung aus)

Computerspielrausch (man hat z.B. Spaß mit einem Computerspiel und blendet aus, dass das Spiel eigentlich schlecht ist...)

Faul-vor-dem-TV-Sitz-Rausch (man blendet aus, dass man viereckige Augen bekommt)

....alles eine Frage der Definition Es gibt ebenso Begriffe wie Ekstase, Flow und weitere, wenn man es genauer formulieren will.

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jamei (25.499 Kommentare)
am 13.01.2020 08:57

VICTININI (69 Kommentare)
vor einer Stunde

Schön, dass Sie sich Gedanken über die Definition "Rausch" machen, meine Frage:

Veranlassen die von Ihnen genannten anderen Räusche auch ausgeschlagene Zähne bei
anderen?

Und weshalb haben Sie den DROGEN-Rausch (BTM) nicht erwähnt? - denn da kommt es auch oftmals zu Gewalttätigkeiten.

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Victinini (135 Kommentare)
am 13.01.2020 11:37

Weil der Drogen Rausch viel länger anhält, und weil es hier um Alkohol ging!

Nachweisbarkeit von Cannabis im Blut: Bis zu 12 Stunden (Abbauprodukte 2-7 Tage bei gelegentlichem und bis zu 3-4 Wochen bei regelmässigem Konsum) 

Nachweisbarkeit von Cannabis im Urin: 4-5 Wochen, manchmal bis zu 3-4 Monate (je nach Dauer und Intensität des Konsums)

Nachweisbarkeit im Haar: Bis zu mehreren Monaten nach dem letzten Konsum, je nach Haarlänge

Nachweisbarkeit im Speichel: Bis zu 8 Tagen bei häufigem Konsum

Nachweisbarkeit im Schweiss: Mit DrugWipes bis zu 2 Stunden

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 13.01.2020 13:13

Seit wann führt ein Drogenrausch zu Gewalttätigkeiten?

Der Genuss einer Schweinshaxe führt auch zu Gewalttätigkeiten und Würstl erst, aber da wollen erst gar nicht von anfangen …...

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docholliday (8.177 Kommentare)
am 13.01.2020 09:09

@VICTININI
Schreiben Sie doch nicht so eine Besserwisserschmarrn daher.
Ein Rausch von 10 Halbe Bier hat nichts mit einem Musik-rausch zu tun!
Da gehts um Alkohol!
Da können Sie noch so gescheit herumdefinieren!
*Kopfschüttel

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 13.01.2020 06:24

soviel schaden kann für dieses oön-blattl der ALK gar nicht anrichten,
sogar hier muss man mit alkoholverherrlichendem bild berichten...prost !

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SanctiAnima (856 Kommentare)
am 13.01.2020 06:48

Es gibt aber auch wirklich nichts, worüber man sich nicht aufregen kann. Was ist dein Problem?

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Victinini (135 Kommentare)
am 13.01.2020 07:00

Das hat historische und kulturelle Gründe. Alkohol und Zigaretten sind eben seit Jahrtausenden gesellschaftlich akzeptiert. Das macht sie aber natürlich nicht besser. Vor allem wenn sich ansieht welchen Schaden sie in der Gesellschaft anrichten.

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 13.01.2020 09:46

Wenn man halt so gar keine Ahnung hat, seit wann es Zigaretten gibt, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

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blasner (1.987 Kommentare)
am 13.01.2020 10:37

XERMANDI

Früher hams halt Knaster (Hanf) geraucht. Das wissen auch die wenigsten

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ECHOLOT (8.818 Kommentare)
am 13.01.2020 06:15

na das sind "urteile"......darf frei herumlaufen u mehr als die hälfte der zahnarztkosten bleiben dem opfer! von schmerzen u körperlichen nachwirkungen garnicht zu sprechen!

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Victinini (135 Kommentare)
am 13.01.2020 07:04

Das Opfer hat bestimmt eine; Zahnzusatzversicherung!

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docholliday (8.177 Kommentare)
am 13.01.2020 10:17

@VICTININI

Wie kommen Sie darauf, dass das Opfer eine Zahnversicherung hat?
Sind Sie der Oberlehrer oder was?

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glingo (4.976 Kommentare)
am 13.01.2020 07:54

Das war das Strafgericht jetzt kommt noch Zivilgericht da geht es um den Schadensersatz.

stet auch so im Bericht

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pepone (60.622 Kommentare)
am 13.01.2020 15:03

ECHOLOT

den Artikel nicht gelesen ???

Für den 25-Jährigen geht es wohl vor dem Zivilgericht weiter. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für ihn noch höher werden

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kaminfeuer (882 Kommentare)
am 15.01.2020 19:50

Die 3300,- sind nur die Strafe.
Die 7800,- samt Anwaltskosten kann sich das Opfer aufgrund des Urteils jetzt auf dem Zivilweg holen.

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 13.01.2020 06:12

Ein echtes Goldstück, der Schläger. Und der Gesetzgeber ebenso. Schön, dass der Staat im ersten Rang vor dem Opfer steht was Strafe/Wiedergutmachung angeht. Bei dem Suffkopp wird das Opfer wohl noch länger schauen müssen, um sich schadlos halten zu können traurig

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linz2050 (6.587 Kommentare)
am 13.01.2020 04:43

Unsere Heimat
Unsere Traditionen
Unsere Werte
Auf solche "unsre Leut' " können wir alle stolz sein! Denn diese Vertreter unser christlicher Kultur machen Österreich stärker. Danke!

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peas (4.501 Kommentare)
am 13.01.2020 06:55

Was hat das Christentum und unsere Kultur (ich bin kein Christ) mit der Verfehlung Einzelner zu tun?

Haben Sie ein grundsätzliches Problem mit dem Christentum und oder mit Österreich und seiner Kultur? So hasserfüllt?

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ElimGarak (10.745 Kommentare)
am 13.01.2020 08:32

Sie haben ja recht die Frage ist ob dies nur so für Christen oder auch für andere Gruppen gilt?

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docholliday (8.177 Kommentare)
am 13.01.2020 09:10

@LINZ2050

Vielleicht ist er ja kein Christ, der Stänkerer?
Vielleicht einer Ihrer Freunde?

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jack_candy (7.852 Kommentare)
am 13.01.2020 02:18

Warum nur Teilschadensersatz?
Dann wird ja das Opfer mehr bestraft als der Täter.

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Kenada686 (19 Kommentare)
am 13.01.2020 02:45

Die Antwort steht im Bericht: "Für den 25-Jährigen geht es wohl vor dem Zivilgericht weiter." Bedeutet das der Geschädigte seine entstandenen Kosten, wie in Österreich üblich, in eine Zivilrechtsprozess einklagt. Der Bericht oben bezieht siche nur auf den strafrechtlich relevanten Teil.

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glingo (4.976 Kommentare)
am 13.01.2020 08:00

wenigsten einer der Nachdenkt bevor er Schreibt

aber leider typisch Österreich zuerst einmal den ganzen Bericht nicht lesen (oder Verstehen) und dann in Micromann Manier gleich die Ungerechtigkeit anprangern.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 13.01.2020 13:17

Nachdenken vor dem Schreiben?

Ist das nicht ein wenig zu viel verlangt?!^^

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ECHOLOT (8.818 Kommentare)
am 13.01.2020 06:18

typisch für unsere zustände!
zuerst kommt der täterschutz u man müht sich redlich ab jede auch noch so blöde ausrede als entschuldigung anzuerkennen, weil man anscheinend glaubt sich moralisch überhöhen zu müssen , nach dem motto"der arme täter" , aber auf das opfer wird vergessen , bzw mit diesen "urteilen" nur verhöhnt!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 13.01.2020 00:13

Es wäre halt interessant zu wiessen, warum nur ein Teilschadenersatz fällig ist, der nicht einmal die Hälfte der Zahnarztkosten beträgt.

Das heißt, das Opfer bleibt auf vielen 1000 Euro sitzen und Schmerzengeld ist auch keines ersichtlich aus dem Artikel.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 13.01.2020 00:14

Konkret: Gewalttäter 3300 Euro, Opfer 4500 Euro.

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Kenada686 (19 Kommentare)
am 13.01.2020 02:46

Auch für Sie! Die Antwort steht im Bericht: "Für den 25-Jährigen geht es wohl vor dem Zivilgericht weiter." Bedeutet das der Geschädigte seine entstandenen Kosten, wie in Österreich üblich, in eine Zivilrechtsprozess einklagt. Der Bericht oben bezieht siche nur auf den strafrechtlich relevanten Teil.

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SanctiAnima (856 Kommentare)
am 13.01.2020 06:50

Mach dir nichts daraus, sinnerfassend lesen ist halt nicht jeden in die Wiege gelegt worden.

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