Gegen die Enteignung des Hitler-Hauses

30.Jänner 2017

Die bisherige Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau will mit ihrem Salzburger Anwalt das Gesetz zur Enteignung der Liegenschaft bekämpfen. Dass ein entsprechender Individualantrag eingebracht worden sei, bestätigt Wolfgang Sablatnig, Pressesprecher des Verfassungsgerichtshofs, gegenüber den OÖN. Das Gesetz sei jetzt gültig, der Antrag habe keine aufschiebende Wirkung, sagt Sablatnig. Durchschnittlich dauere ein Verfahren fünf Monate.