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Stalkerin kann es nicht lassen: "Beim nächsten Mal sitzen Sie im Gefängnis!"

Von Dieter Seitl   12.November 2019

Auf eine erste Verurteilung von vor zwei Jahren folgte nun am Landesgericht Ried eine zweite bedingte Haftstrafe: Eine Innviertlerin wird beschuldigt, ihren Ex-Freund und dessen neue Lebensgefährtin beharrlich zu verfolgen – zu stalken.

"Mit dem Auto nachfahren, Zettel auf die Windschutzscheibe geben, beim Fenster des Wohnhauses auftauchen, dutzende SMS-Nachrichten, dutzende Telefonanrufe", so eine Kurzfassung der Vorwürfe. "Hört denn das nie auf?", so Richter Andreas Rumplmayr eindringlich. "Es tut mir leid, ich bekenne mich schuldig, muss jetzt endgültig damit aufhören und mit dem klarkommen", so die Angeklagte vor Gericht. Offenbar war in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden. Zwangsweise gemeinsame Berühungspunkte, ihren "Ex" sehen zu müssen, gebe es jedenfalls keine.

Die Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei ihren beiden Opfern, denen es allerdings sichtlich schwerfällt, zu glauben, dass mit dem Stalking künftig Schluss ist. "Beim nächsten Mal sitzen Sie im Gefängnis", so der Richter nochmals eindringlich. "Das könnte dann auch sofortige Untersuchungshaft bedeuten."

Die Angeklagte fahre nach, gehe nach und rufe permanent an, so die Gestalkten vor Gericht: "Am Telefon heben wir nicht mehr ab. Wenn wieder etwas ist, erstatten wir sofort Anzeige." Sie werde ab sofort "Ruhe geben", so die Angeklagte. Der Richter empfiehlt den Opfern allfällige Vorkommnisse über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen genau zu dokumentieren und dann gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Angesichts der andauernden Vorfälle aus der Vergangenheit sprechen Richter und Staatsanwalt von einer problematischen Zukunftsprognose. "Wenn Sie es nicht anders verstehen, müssen Sie halt nächstes Mal ins Gefängnis", so der Richter. "Heute ist Ihre letzte Chance, reißen Sie sich zusammen. Nicht nachfahren, nicht anrufen, gar nichts mehr", so der Staatsanwalt.

Mildernd kommt der Angeklagten ihr vollinhaltliches Geständnis zugute, die Geschehnisse wiegen aber schwer. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft, die Probezeit wird auf fünf Jahre verlängert. Zudem wird Bewährungshilfe angeordnet.

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24. April 2024