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Stalkerin kann es nicht lassen: "Beim nächsten Mal sitzen Sie im Gefängnis!"

Von Dieter Seitl, 12. November 2019, 05:04 Uhr

INNVIERTEL. Nach Verurteilung nun nächste bedingte Haftstrafe für "beharrliche" Innviertlerin.

Auf eine erste Verurteilung von vor zwei Jahren folgte nun am Landesgericht Ried eine zweite bedingte Haftstrafe: Eine Innviertlerin wird beschuldigt, ihren Ex-Freund und dessen neue Lebensgefährtin beharrlich zu verfolgen – zu stalken.

"Mit dem Auto nachfahren, Zettel auf die Windschutzscheibe geben, beim Fenster des Wohnhauses auftauchen, dutzende SMS-Nachrichten, dutzende Telefonanrufe", so eine Kurzfassung der Vorwürfe. "Hört denn das nie auf?", so Richter Andreas Rumplmayr eindringlich. "Es tut mir leid, ich bekenne mich schuldig, muss jetzt endgültig damit aufhören und mit dem klarkommen", so die Angeklagte vor Gericht. Offenbar war in der Vergangenheit eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden. Zwangsweise gemeinsame Berühungspunkte, ihren "Ex" sehen zu müssen, gebe es jedenfalls keine.

Die Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei ihren beiden Opfern, denen es allerdings sichtlich schwerfällt, zu glauben, dass mit dem Stalking künftig Schluss ist. "Beim nächsten Mal sitzen Sie im Gefängnis", so der Richter nochmals eindringlich. "Das könnte dann auch sofortige Untersuchungshaft bedeuten."

Die Angeklagte fahre nach, gehe nach und rufe permanent an, so die Gestalkten vor Gericht: "Am Telefon heben wir nicht mehr ab. Wenn wieder etwas ist, erstatten wir sofort Anzeige." Sie werde ab sofort "Ruhe geben", so die Angeklagte. Der Richter empfiehlt den Opfern allfällige Vorkommnisse über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen genau zu dokumentieren und dann gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Angesichts der andauernden Vorfälle aus der Vergangenheit sprechen Richter und Staatsanwalt von einer problematischen Zukunftsprognose. "Wenn Sie es nicht anders verstehen, müssen Sie halt nächstes Mal ins Gefängnis", so der Richter. "Heute ist Ihre letzte Chance, reißen Sie sich zusammen. Nicht nachfahren, nicht anrufen, gar nichts mehr", so der Staatsanwalt.

Mildernd kommt der Angeklagten ihr vollinhaltliches Geständnis zugute, die Geschehnisse wiegen aber schwer. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft, die Probezeit wird auf fünf Jahre verlängert. Zudem wird Bewährungshilfe angeordnet.

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Autor
Dieter Seitl
Lokalredakteur Innviertel
Dieter Seitl
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16  Kommentare
16  Kommentare
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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 12.11.2019 21:10

Am ehesten ist es die Panik vor dem Älterwerden. Was vor Jahren und jahrelang andauernd war, wird verklärt, und man versucht, es mit irrealen Mitteln festzuhalten oder wiederherzustellen. Kehrte es wider Erwarten zurück, so würde die Illusion schnell wieder weg sein.

Bei dieser Rechtsbrecherin wird es wenigstens der zukünftige Bewährungshelfer leicht haben. Dieser brave Beamte hat eh kein Honiglecken.
Bei der Stalkerin braucht er nur ins Protokoll schreiben, dass er ein gutes Gesprächsklima hat und dass sie in seiner Gegenwart keine verdächtigen SMS schreibt.

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nichtsnutz (321 Kommentare)
am 12.11.2019 13:27

Die Stalkerin sollte sich "einen Neuen" zulegen, dann hat sie genug Ablenkung und braucht nicht immer eifersüchtig an den Ex denken. Aber ehrlich: Wer nimmt so eine wirklich, sobald er begreift, was da los ist?

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( Kommentare)
am 12.11.2019 16:30

Es ist leicht so zu reden, wenn man selber nicht betroffen ist, jeder kann nicht umgehen mit Trennungen, Verluste......!
Soll für diese Frau keine Entschuldigung sein, aber Gefühle zu verletzen, ist sehr gefährlich!😱

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nichtsnutz (321 Kommentare)
am 12.11.2019 19:02

Bei allem Verständnis: Das hier ist wahnhaft und die beste Ablenkung wäre ein anderer Partner.

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2good4U (17.332 Kommentare)
am 12.11.2019 12:31

Ob wohl der Richter genauso "kulant" gewesen wäre wenn der Täter ein Mann und das Opfer eine Frau gewesen wäre?

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amha (11.322 Kommentare)
am 12.11.2019 09:21

Bedingte Strafnachsicht bei Wiederholungstätern ist kontraproduktiv! Höchst an der Zeit, Richter bloß noch über Schuld oder Unschuld befinden zu lassen; denn den Strafrahmen gibt eh der Gesetzgeber vor.

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zlachers (7.856 Kommentare)
am 12.11.2019 13:25

Vielleicht währen die Gefängnise dann überfüllt, wenn jeder gleich für Schuldig befunden wäre, und in's Gefängnis müsste!
Aber diese Stalkerin ist eh krank, vielleicht erreicht es ihr Bewährungshelfer das sie Therapiert wird! Nur hoffentlich ist sie nicht ganz verrückt das sie jemanden noch verletzt.. an der Stelle der gestalkten würd ich weit weg ziehen wo sie einen nimmer findet! Weil das kann auch ins Auge gehen, da vor lauter Wut und Liebes Wahn diese Person gefährlich und unberechenbar ist!

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giftzwerg (379 Kommentare)
am 12.11.2019 13:36

Echt jetzt? Die Opfer sollen weit wegziehen? Familie und Freunde Haus oder Wohnung zurück lassen. Auch einen neuen Job suchen. Etwas zu kurz gedacht von ihnen. Da würde ich eher die Stalkerin zum Nachdenken in den Häfen schicken.

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zlachers (7.856 Kommentare)
am 12.11.2019 14:11

Manche Menschen werden seelisch so abhängig von ihren Partnern, das sie es nicht ertragen können, wenn sie verlassen werden, dann dreht sich in deren Köpfen alles um den EX, und sie tun das was diese Stalkerin macht, oder noch viel ärgere Dinge, im Endeffekt ist das eine Persönlichkeitsstörung und bei der ist das auch diagnostiziert worden, diese Frau ist gefährlich! Und abartig lästig, und wahrscheinlich zu allen bereit, da ist's besser deter aus dem Weg zu gehn, und weil sie keine Ruhe nie gibt dann ist das wegziehen besser wie sein Leben zu verlieren!

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am 12.11.2019 16:26

Diese Frau kam von dieser Liebe nicht weg!
In der Verzweiflung, weil sie ihn mit einer anderen jetzt sieht, dreht sie durch!
Viele Menschen können Trennungen mit sich selber besser verarbeiten, auch wenn sie lange leiden, aber so labile nicht!

Da wäre schon lange psychische Gesprächstherapie.....angesagt! Warum solange warten, bis es aus dem Ruder kommt! Zählt es sich aus, dass man dann vorbestraft wird, NEIN!

Morde wegen Trennungen , sind auch tiefe Verletzungen, aber das ist eine schwere Persönlichkeitsstörung!
Liebe ist schön, aber sie kann auch viel Leid, Tränen und Schmerzen bringen!!😰😰😨😩

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 12.11.2019 21:19

Ich bin einmal mit einem Fall in Berührung gekommen, da hat ein jugendlicher Gewalttäter und Raubüberfallsexperte drei Bedingte bekommen, bevor er nach der vierten Übeltat zwei Jahre plus bedingt ausgesetzte Strafen ausgefasst hat.
Bei dem war halt die Gesellschaft mit ihrer Weisheit am Ende.

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beisser (10.412 Kommentare)
am 12.11.2019 08:44

Sind Hofer und Kickl jetzt Stalker von Kurz ???

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( Kommentare)
am 12.11.2019 08:28

Telephonnummer kann man austauschen. Das Auto leider nicht so leicht. Vielleicht wuerde ihr ein gefaengnisaufenthalt jetzt schon zur Vernunft bringen. Oder zumindest ein Psychologe.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.828 Kommentare)
am 12.11.2019 09:05

Ein Psychologe wäre ergebnisorientierter.

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jack_candy (7.694 Kommentare)
am 12.11.2019 12:40

Warum sollen die Opfer ihr Leben ändern?

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 13.11.2019 12:38

weil es fast einfacher ist, als immer auf der hut sein

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