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Spritzfahrt während Quarantäne: 2.400 Euro Strafe für Rieder

Von Thomas Streif   21.Jänner 2021

Weil er sich am 13. November 2020 trotz einer Corona-Erkrankung und eines aufrechten Quarantänebescheids der Bezirkshauptmannschaft in sein Auto gesetzt hatte, musste sich gestern im Landesgericht Ried ein 23-jähriger Mann aus Ried im Landesgericht Ried verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Ried hatte den jungen Innviertler wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt „Ich bin schuldig, es tut mir leid. Es war ein sehr großer Fehler, aber ich habe niemanden getroffen, weil ich nur mit dem Auto herumgefahren bin“, sagte der Beschuldigte, der ohne Verteidiger zur Gerichtsverhandlung erschien, zu Prozessbeginn. Einige Tag lang sei es ihm gesundheitlich schlecht gegangen, genauso wie seiner Partnerin.

„Meine Freundin hat daheim in der nur 40 Quadratmeter großen Wohnung Panik verbreitet und meinte, dass wir sowieso alle sterben werden“, sagte der Angeklagte. Die Situation sei anfangs mühsam gewesen.

Spritztour mit Folgen

Zwei Tage vor Ablauf der Quarantäne habe er es daheim nicht mehr ausgehalten. „Symptome hatte ich keine mehr, also habe ich mich mit Maske ins Auto gesetzt, um ein wenig herumzufahren. Ich hatte natürlich mit niemandem Kontakt“, sagte der 23-Jährige.
Nachdem die Polizei den jungen Mann bei der Kontrolle der häuslichen Quarantäne nicht daheim angetroffen hatte, wurde der 23-Jährige von den Beamten telefonisch kontaktiert. „Ich war fünf Minuten später daheim“, sagt der Beschuldigte. Vor einer Anzeige bewahrte ihn das aber nicht.

Geld- statt Haftstrafe

„Sie hätten das Haus nicht verlassen dürfen. Es ist eindeutig bewiesen, dass sie die Quarantäneauflagen gebrochen haben“, sagte Richter Josef Lautner bei der Urteilsverkündung.
Der unbescholtene Mann kam mit einer Geldstrafe in der Gesamthöhe von 2400 Euro davon.

Das Strafmaß für das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten beträgt bis zu drei Jahre.
Nach kurzer Diskussion einigten sich der Richter und der Angeklagte auf eine Ratenzahlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits am Mittwoch musste sich ein Beschuldigter wegen dieses Vergehens im Landesgericht verantworten. Dieser Prozess wurde jedoch vertagt, da noch weitere Zeugen befragt werden müssen.

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29. März 2024