Schärding: 750.000 Euro Schaden durch verjährte Strafen bei Bezirkshauptmannschaft

SCHÄRDING. Weil Strafen im Glücksspielbereich von der Bezirkshauptmannschaft nicht eingehoben wurden, soll laut einer ersten Sichtung durch das Land Oberösterreich ein Schaden von rund 750.000 Euro entstanden sein. Die Fälle reichen zurück bis ins Jahr 2015. Jetzt werden dienstrechtliche Konsequenzen geprüft.
In der Affäre um nicht eingehobene Strafen im Glücksspielbereich an der Bezirkshauptmannschaft Schärding hat die interne Revision des Landes Oberösterreich den Schaden nach einer ersten Sichtung mit 750.000 Euro beziffert. Dieser sei vor allem dadurch entstanden, dass die Strafen verjährt seien, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Es werde nun zur Prüfung dienstrechtlicher Konsequenzen gegen Mitarbeiter kommen.
Dabei gehe es um die Frage, ob der erforderlichen Dienstaufsicht nachgekommen worden sei. Jener Mitarbeiter, der für die Verjährungen verantwortlich sein soll, habe die Behörde bereits vor Monaten verlassen. Es wurde auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried übermittelt, diese hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen einen ehemaligen Behördenmitarbeiter eingeleitet. Es sei aber auch zu prüfen, ob es Kontroll- oder Aufsichtsverletzungen gegeben habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren stehe erst ganz am Anfang. Die Fälle sollen bis ins Jahr 2015 zurückgehen.