Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Allergenverordnung: "Bürokratische Überreglementierung" verärgert Wirte

Von Valentina Dirmaier   18.Dezember 2014

Die hausgemachten Topfennockerl und der Mohr im Hemd schlagen mit zehn Allergenen zu Buche, die Fischplatte zählt elf. Spitzenreiter ist der Bier-Malz-Backhenderlsalat, der sogar zwölf Stoffe und Erzeugnisse erhält, welche Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können.

Seit dem Wochenende, genauer gesagt seit 13. Dezember, sind Gastronomie- und Hotelbetriebe dazu verpflichtet, Gäste über alle Inhaltsstoffe in Gerichten, die Allergien auslösen können, zu informieren. Das Landhotel & Gasthof St. Florian kommt dieser Verordnung, die bereits am 25. Oktober 2011 von der Europäischen Union beschlossen wurde, vorbildlich nach. In einem roten Ordner werden alle Speisen auf extra angefertigten Listen aufgeschlüsselt. Das Rahmbeuschel mit Semmelknödel enthält insgesamt vier allergene Stoffe, wie etwa glutenhaltiges Getreide, Eier von Geflügel, Milch sowie Senf und ihre Erzeugnisse. "Für Köche, die alles selbst produzieren, wird es nun schwieriger. Wer Fertigprodukte kauft, muss sich nicht die Mühe machen und alle Inhaltsstoffe zusammensuchen. Außerdem wird der Allergiker weiterhin das Gespräch mit dem Koch suchen", sagt. Küchenchef Oliver Pilarczyk. Er investierte etwa zehn Stunden in die schriftliche Allergen-Information, die den Gästen ausgehändigt werden kann. Etwa alle drei bis vier Wochen müssen neue Zettel angefertigt werden, wenn die Menükarte mit neuen, saisonalen Speisen bestückt wird.

Lange wurde im Gasthof Riedberg am "Almanach", wie Wirt Karl Zuser seine Allergen-Speisekarte nennt, getüftelt. "Ich und meine Mitarbeiter haben etwa 40 Stunden für die Dokumentation und somit für die gesetzeskonforme Umsetzung benötigt. Diese Kosten werden an den Konsumenten weitergegeben werden müssen", erklärt der Gastronom.

Zuser ärgert auch, dass die Informationskampagne des zuständigen Dachverbands nicht lückenlos funktioniert habe. "Offizielle Briefe und Stellungnahmen werden niemals versendet. Das ist eine Holschuld der Betriebe", sagt der Riedberg-Wirt.

Wirte zu spät informiert

In die gleiche Kerbe schlägt Thomas Peterseil vom "s’Gwölb im Turmhof" in Moosdorf. "Die Informationskultur hätte wesentlich besser verlaufen können. Die Wirte wurden zu spät informiert. Es gibt viele Fragen, die auch die Wirtschaftskammer nicht mit gutem Wissen und Gewissen beantworten kann", sagt Peterseil, der den direkten Weg wählt und seine Gäste mündlich über Allergene in seinen angebotenen Speisen aufklärt. "Für uns hat sich im Grunde nichts verändert, denn wenn du ein einigermaßen gut geschultes Personal im Betrieb hast, weiß jeder, was in der Küche verwendet wird", sagt Peterseil, der gemeinsam mit seiner Köchin eine vorgeschriebene Schulung besucht hat.

Strafen für Verweigerer

Genau solche Kurse für Gastronomen bietet Robert Mühlecker an. Der Neuhofner leitete österreichweit heuer bereits mehr als 20 Seminare, in denen der Lebensmitteltechnologe Allergenmanagement vermittelt. Seine Kursteilnehmer würden unterschiedlich auf die EU-Vorgabe reagieren.

"Einige sind interessiert, andere kritisieren, manche haben schon resigniert aufgegeben und es gibt welche, die wollen die Verordnung umgehen." Diesen würden Sanktionen drohen. Der definierte Strafrahmen würde sich aber nach dem Vergehen richten, erklärt Mühlecker. Er selbst sieht die Verordnung als Chance für Gastronome, sich im Wettbewerb zu profilieren. Obwohl: "Es ist natürlich ein erheblicher bürokratischer Aufwand in den Betrieben notwendig. Ob das in Relation steht?"

Kennzeichnungspflicht: Keine Ausnahme für Vereine

Die Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV, gilt ab sofort nicht nur für Gastronomiebetriebe, auch Vereine und gemeinnützige Institutionen sind von der Kennzeichnungspflicht nicht ausgenommen, wie Raphaela Pammer, Sprecherin von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, erklärt: „Bei Feuerwehrfesten beispielsweise, wo Speisen verkauft werden, müssen Allergene deklariert werden.“

Festveranstalter ist aber nicht gleich Festveranstalter. Unterschieden wird, ob ein Verein Gerichte zu Erwerbszwecken verkauft. Unternehmen, die eine Bewirtung anbieten, müssen Allergene nicht speziell kennzeichnen, heißt es seitens des Ministeriums. Eine Kuchenspende der Mütterrunde, deren Verkaufserlös für karitative Zwecke verwendet wird, unterliege nicht der Allergenverordnung, bestätigt Gerhard Wimmesberger von der Bezirkshauptmannschaft Ried, der Gastronome im Berufsförderungsinstitut Ried über allergene Stoffe aufklärte. „Im Kurs werden vier Themen behandelt. Welche Allergene es gibt, wo sie vorkommen, welche Auswirkungen sie haben und wie sie in der Praxis gekennzeichnet werden müssen. Aber es geht nicht nur um Wirte.“ 

Für viele Vereine sei die Allergenverordnung bisher noch nicht Thema gewesen. Auch Felix Stieglbauer, Obmann der Feuerwehr Engersdorf (Hohenzell) muss sich erst näher damit befassen: „Wir wissen, dass wir uns vor dem Stadlfest erkundigen und uns mit den Lieferanten absprechen müssen.“ Ähnlich ergeht es auch Franz Wallner, Obmann des Sportvereins Esternberg und Gruppenobmann-Stellvertreter der Fußball-Landesliga West. „Wir haben noch bis Ende März Zeit, um uns ausführlich zu informieren. Wir wollen kein Risiko eingehen, dass wir wegen so eines Schwachsinns bestraft werden.“ Konkret geht es in Esternberg um das Fußball-Clubheim sowie das Zeltfest, wo die Union für die Bewirtung verantwortlich ist. Generell liege die Verantwortung aber bei den Betroffenen selbst, wie Kritiker Wallner sagt. „Jeder, der allergisch auf ein Lebensmittel reagiert, weiß das. Die EU verzapft so viel Schwachsinn.“

Noch nicht ausreichend informiert ist die Bezirksleitung der Landjugend Braunau. „Mir ist noch nichts bekannt, dass Vereine auch von der Verordnung betroffen sind“, sagt Thomas Gruber.

copyright  2024
19. April 2024