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Redakteur gab sich nach Mord als leitender Ermittler aus: Verurteilung bestätigt

Von Thomas Streif   22.Mai 2019

Der 19. Februar 2018, ein kalter Montag, war für einen jungen Innviertler der bisher schlimmste Tag seines Lebens. Seine Mutter wurde von seinem psychisch kranken Bruder in einem Einfamilienhaus in Polling umgebracht,die OÖN haben berichtet. Der Täter wurde nach einem Unterbringungsverfahren am Landesgericht Ried in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Der 28-Jährige wurde kurze Zeit nach der Tat unterkühlt von der Polizei im benachbarten Bayern gefasst, zuvor durchschwamm er noch den eiskalten Inn.

Vermeintlicher Ermittler

Im Krankenwagen wurde der Täter von seinem Bruder begleitet. Telefonisch meldete sich während der Fahrt mehrmals ein angeblicher Chefermittler bei ihm. Dieser verlangte unter anderem Fotos und detaillierte Informationen rund um den Mord und die Entdeckung der toten Mutter von dem unter Schock stehenden Innviertler, der insgesamt vier Fotos per WhatsApp an den vermeintlichen Polizisten schickte. Auch Informationen darüber, dass sein Bruder psychische Probleme hatte, gab er dem Anrufer.

Erst als der vermeintliche Ermittler noch ein Selfie von ihm und seinem Bruder im Krankenwagen verlangte, wurde er stutzig.

Dass der Polizist in Wahrheit ein Redakteur einer kleinformatigen österreichischen Gratiszeitung war, merkte der Innviertler am nächsten Tag, als er die Fotos und relevante Informationen in der Zeitung sah.

„Ich hätte einem Journalisten an diesem schlimmen Tag sicher nichts erzählt. Ich wurde hinters Licht geführt“, sagte der Innviertler im Sommer 2018 vor dem Bezirksgericht Linz. Der Redakteur behauptete hingegen, dass er sich sehr wohl als Journalist vorgestellt habe. Das half jedoch alles nichts. Die Richterin glaubte dem Bruder des Täters und sprach den Redakteur bei einem weiteren Verhandlungstag im Oktober 2018 wegen des Vergehens der Amtsanmaßung schuldig. Es gebe keine Zweifel an den „äußerst glaubhaften und überzeugenden“ Schilderungen des getäuschten Innviertlers, so die Argumentation des Gerichts. Es habe sich um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre gehandelt.

Gegen die Geldstrafe von 1440 Euro meldete der Redakteur, der die Vorwürfe vor Gericht vehement bestritt, Berufung an. Doch das Landesgericht Linz als Berufungsgericht schmetterte die Berufung jetzt ab. Daran, dass sich der Redakteur nach dem Mord in Polling als leitender Polizeibeamter ausgab, hatte auch die zweite gerichtliche Instanz keine Zweifel. Im Gegenteil: Das Berufungsgericht kam zu der Auffassung, dass der Innviertler keinen Grund gehabt habe, den Redakteur wahrheitswidrig zu belasten. Außerdem habe er die Handynummer des Redakteurs unter „PoliAT“, was als eine Abkürzung für Polizei Österreich zu verstehen sei, abgespeichert.

Eine Gewährung einer teilbedingten Strafnachsicht komme aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Betracht, heißt es in der Begründung, die den OÖN vorliegt.

„Kann nicht toleriert werden“

„Es ist gut und wichtig, dass dieses Urteil so ausgefallen ist und eine unbedingte Geldstrafe verhängt wurde. Es geht hier ganz eindeutig um eine Signalwirkung. So eine Vorgehensweise kann und darf nicht toleriert werden“, sagt der Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl, der den belogenen Innviertler juristisch vertrat.

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