Quarantänebrechern droht Nachspiel vor Gericht
INNVIERTEL. Zahlreiche Gerichtsprozesse in Ried wegen „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“.
„Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den, wenn auch nur beschränkt, anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.“ So lautet die Kurzzusammenfassung des Paragraphen 178 „vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ Strafgesetzbuch.