Prozess schon wieder vertagt: Mann wegen Brechreiz verhandlungsunfähig
SCHÄRDING/RIED. Die mutmaßlich geschädigte Frau musste bereits drei Mal umsonst aus der Schweiz anreisen.
Kurz vor 10.30 Uhr vor dem Saal 18 im Landesgericht Ried. Eine Frau sitzt im Gang und wartet auf den Beginn der Verhandlung. Angeklagt ist ein Mann, der die Frau, die in der Schweiz lebt, gewerbsmäßig betrogen haben soll.
Es ist bereits der dritte Anlauf für den Prozess. Zu den ersten Terminen war der Innviertler nicht erschienen. Heute ist er anwesend, allerdings hat sich der 49-Jährige aus dem Bezirk Schärding in der Toilette verbarrikadiert, sein Würgen ist bis auf den Gang zu hören.
Dann will Richter Andreas Rumplmayr mit der Verhandlung beginnen. "Ich habe meinen Mandanten noch nicht gesehen. Er ist auf der Toilette, wir hatten auch bisher noch keinen Kontakt", sagt der Verteidiger zu Rumplmayr.
Dann schafft es der Richter, den Angeklagten in den Verhandlungssaal zu locken. Doch lange währt "das Glück" nicht. Bereits nach wenigen Sekunden springt der 49-Jährige vom Sessel auf und reißt sich seine Haube vom Kopf. "Bitte, bitte, ich hab das Speiberte, darf ich noch einmal auf das Klo gehen", sagt der Mann, während er bereits wieder auf dem Weg in Richtung Toilette ist.
Beim Richter und Verteidiger kehrt Resignation ein. "Zumindest waren wir noch nie so knapp an einer Verhandlung dran wie heute", sagt der Rechtsanwalt.
Anreise aus der Schweiz umsonst
Aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten muss der Prozess erneut verschoben werden. Die Zeugin ist somit zum wiederholten Male umsonst aus der Schweiz angereist.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmäßigen Betrug vor. Er soll der Frau, die er über eine Partnerbörse kennenlernte, rund 30.000 Euro betrügerisch entlockt haben. Laut Anklage soll der Mann zwischen 2016 und 2017 durch das Vortäuschen einer Beziehung und falscher Behauptungen an das Geld gekommen sein. So soll er laut Anklageschrift behauptet haben, bestohlen worden zu sein. Zudem dürfte er angegeben haben, Geld für einen Rechtsstreit in Amerika und die Überstellung eines Bootes zu benötigen. Für den Angeklagten, dem wegen Fluchtgefahr der Reisepass entzogen wurde, gilt die Unschuldsvermutung.
Bis Anfang März hat der Beschuldigte jetzt Zeit, seine Übelkeit in den Griff zu bekommen, denn dann soll im vierten Versuch endlich ein Urteil gesprochen werden.
Das mutmaßliche Opfer wird dann ein weiteres Mal aus der Schweiz anreisen müsse, um als Zeugin gegen den Mann aussagen zu können.
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Kann die Frau den Kerl auf Schadenersatz verklagen?
Auf die Gefahr hin, dass er dann wieder speibt?
Der tanzt allen auf der Nase herum und kostet allen Zeit, Geld und Nerven. Kann er dieses „Spiel“ eigentlich so oft praktizieren, wie er will? Gibt es einen Punkt, an dem ein „Urteil in Abwesenheit“ gefällt werden kann? Weiß das jemand? Würde mich interessieren.