OÖN-Leser wollen Krebspatienten helfen
INNVIERTEL. Zahlreiche Reaktionen hat unser Bericht über den Innviertler Alois S. hervorgerufen. Der 56-Jährige hadert seit einer Krebserkrankung mit dem Schicksal. Nun hat sich auch die Pensionsversicherungsanstalt zum Fall geäußert: "Leichte Tätigkeiten sind zumutbar."
Alois S. verzweifelt nach zahlreichen tragischen persönlichen Ereignissen am Leben und daran, dass ihm trotz seiner schweren Erkrankung die Pension verwehrt wird. Die OÖNachrichten haben berichtet. Etliche Leserinnen und Leser haben spontan ihre Spendenbereitschaft bekundet.
Die finanzielle Situation von Alois S. ist die eine Seite – der Innviertler muss mit rund 1000 Euro im Monat auskommen. Die psychische und gesundheitliche Situation des Mannes ist die andere Seite – die verwehrte Pension will Alois S. nun gerichtlich einklagen.
PVA: Arbeit zumutbar
„Die ärztlichen Untersuchungen dafür sind am Laufen“, sagte Alois S. am Montag im OÖN-Gespräch. Er hatte außerdem auf den Bericht hin viele positive und wohlwollende Reaktionen erhalten. Auch bei den OÖN haben sich Leserinnen und Leser gemeldet, die Alois S. unterstützen wollen.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat auf neuerliche Nachfrage der OÖN reagiert und begründet ihre Entscheidung, dem Innviertler die Pension nicht zu gewähren, so: „Als Grund für die Antragstellung hat Herr S. ursprünglich Zustand nach Harnblasenkarzinom angegeben. Der Antragsteller wurde in diesem Zusammenhang zu einer Begutachtung vorgeladen. Im Zuge des weiteren Schriftverkehrs hat Herr S. auch psychische Beeinträchtigungen angegeben, woraufhin weitere Begutachtungen beauftragt wurden. Die lange Verfahrensdauer ist einerseits dem Umstand geschuldet, dass nicht alle Beschwerden im Rahmen der Antragstellung angegeben wurden, mehrere Begutachtungen somit erst zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden konnten.“ Auch die Terminfindung sei nicht einfach gewesen.
Die PVA habe zusammenfassend festgestellt, „dass Herrn S. halbzeitig noch leichte Tätigkeiten zumutbar sind, somit keine ausreichende Kalkülseinschränkung für das Vorliegen von Invalidität im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.“ Alois S. sei auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar. So heißt es: „Bei fehlendem Berufsschutz gilt eine Person als invalid, wenn sie infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird, wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben, die eine körperlich und geistig gesunde Person durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt.“ Das Ergebnis der Klage sei abzuwarten.
"Lob für meinen Mut"
Für Alois S. bedeutet es viel, dass ihm zahlreiche Bekannte und Freunde zugestimmt und zu diesem Schritt, an die Öffentlichkeit zu gehen, gratuliert haben. "Viele haben mich für meinen Mut gelobt. Ganz besonders hat mich gefreut, dass mich ein ehemaliger Arbeitskollege auf den Bericht hin besucht hat", sagt der Innviertler. Hilfe sei ihm jetzt auch durch den Altbürgermeister seiner Heimatgemeinde angeboten worden.