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Online-Voting: "Knuspriges Judenfleisch" unter Nickname "Adolf H" angeboten

Von Thomas Streif   31.Oktober 2020

BRAUNAU/RIED. Es ist ein beliebter Wettbewerb, den eine bekannte Fast-Food-Kette seit Jahren online anbietet. Internet-Nutzer können einen eigenen Burger mit verschiedenen Zutaten "basteln" und so an einem "Kreativ-Wettbewerb" teilnehmen. Auch in diesem Frühling gab es wieder die Möglichkeit eines Online-Votings. Diese Gelegenheit ließ sich ein 28-Jähriger aus Braunau nicht nehmen, sein ganz persönlich zusammengestellter Burger beschäftigte jetzt aber ein Geschworenengericht in Ried. Der bisher unbescholtene Mann musste sich wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten.

"Nur ein blöder Witz"

Laut Anklage hat sich der Innviertler mit dem Nicknamen "Adolf H" angemeldet und einen "Krusty Jew Flesh", was übersetzt "knuspriges Judenfleisch" bedeutet, angemeldet, um an der Abstimmung teilzunehmen.

Etliche Tage lang konnte man laut Anklageschrift für den Burger abstimmen, zwischenzeitlich lag die Eigenkreation des Braunauers sogar auf den vorderen Plätzen.

Vor Gericht gab der Innviertler an, dass es sich dabei um "einen blöden Witz" gehandelt habe. Eine antisemitische Einstellung sei ihm völlig fremd. Bei der Frage, ob sich der 28-Jährige damit im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt habe, waren sich die acht Geschworenen nicht einig. Vier Laienrichter sprachen den Mann schuldig, vier waren für einen Freispruch. Im österreichischen Recht bedeutet das einen Freispruch. Allerdings hatte der Senat aus den drei Berufsrichtern etwas gegen diese Entscheidung.

Großer rechtlicher Irrtum?

"Die drei Berufsrichter müssen einstimmig der Ansicht sein, dass sich die Geschworenen bei ihrem Ausspruch in der Hauptsache geirrt haben, dann sieht die Strafprozessordnung diese Möglichkeit vor", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf Anfrage der OÖNachrichten.

Ein derartiges Vorgehen sei höchst selten. "In Ried hatten wir das schon viele Jahre nicht mehr", sagt Ebner. Die drei Berufsrichter seien der Meinung, dass den Geschworenen ein rechtlicher Irrtum oder ein Fehler in der Beweiswürdigung passiert sei, so Ebner. Daher muss sich der Braunauer noch einmal wegen Wiederbetätigung vor einem anderen Geschworenengericht verantworten. Es wird zu einem völlig neuen Verfahren über die Anklage vor einem anderen Geschworenengericht kommen.

Rassismus und Antisemitismus

Recherchen der OÖN haben ergeben, dass bei besagtem Online-Voting von weiteren (unbekannten) Personen weitere rassistische und antisemitische Burgernamen eingereicht worden sein dürften. So soll es unter anderem einen "Judenjäger", "Judenburger" oder "McNigger" gegeben haben. Dementsprechende Screenshots liegen den OÖN vor.

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