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Nur Stichprobenkontrollen an Grenzen, aber keine "freie Fahrt"

Von Magdalena Lagetar, 19. Mai 2020, 04:37 Uhr
Nur Stichprobenkontrollen an Grenzen, aber keine "freie Fahrt"
Die Innbrücke Braunau-Simbach ist wieder befahrbar, Kontrollen gibt es aber nach wie vor noch, wenn auch nur stichprobenartig. Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

BRAUNAU / SCHÄRDING. Seit gestern sind auch die kleineren Grenzübergänge geöffnet, die Grenze passieren darf aber trotzdem nicht jeder

Seit Sonntag sind "kleinere" Grenzübergänge wie jene zwischen den Innenstädten von Braunau und Simbach oder die Alte Innbrücke zwischen Schärding und Neuhaus nicht mehr geschlossen. Aber Achtung: Sanitätsbehördliche Bestimmungen sind noch immer aufrecht, der Grenzübertritt ist nur für bestimmte Gruppen, darunter zum Beispiel Berufspendler, vorgesehen.

Wer ohne offiziell zulässigen "Grenzübertrittsgrund" unterwegs ist und bei der Wiedereinreise nach Österreich im Rahmen einer Kontrolle erwischt wird, muss sich unter Umständen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

Am Wochenende hatte es um die kleineren Grenzen in den betroffenen Gebieten Aufregung gegeben: zumal auf deutscher Seite bereits am Samstag "aufgemacht" wurde, in Österreich aber erst mit Beginn des Sonntags. Betont wird ausdrücklich, dass mit dem Wegfall der Grenzschließung nicht auch die Corona-bedingten Übertrittsbestimmungen wegfallen, Grenzkontrollen gibt es weiterhin, allerdings nur stichprobenartig.

Das bedeutet, ein Fahren über die Grenze zum Einkaufen, für einen Gasthaus- oder Friseurbesuch ist nicht erlaubt und zieht bei der Rückreise nach Österreich eine 14-tägige Quarantäne nach sich. Was aber seit dem Wochenende auch Richtung Deutschland erlaubt ist, sind Verwandtenbesuche. Deutschland hat am Wochenende angekündigt, die Einreisebestimmungen bei der Einreise zu lockern und eben auch diese Besuche zu erlauben. Richtung Österreich ist dies schon länger möglich, die Innviertler Nachrichten berichteten.

Für den Grenzübertritt nach Deutschland muss eine "Selbsterklärung" ausgefüllt und mitgeführt werden (zu finden unter bundespolizei.de). Auch Besuche von Tanten, Onkeln, Cousinen sind laut dieser erlaubt (Richtung Deutschland).

Wenn ein Österreicher nach Deutschland reist und dort ein Familienmitglied besucht, entfällt bei der Rückreise nach Österreich die Quarantänepflicht. Denn: Verwandtschaftsbesuche fallen unter die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe. "Es ist aber bei der Grenzkontrolle glaubhaft zu machen, dass man für einen Verwandtschaftsbesuch in Deutschland war; dies kann beispielsweise über das Vorzeigen des Meldezettels der besuchten Person erfolgen", heißt es auf OÖN-Anfrage aus der Bezirkshauptmannschaft Schärding.

Wie berichtet, sollen erst ab 15. Juni die Grenzen zwischen Österreich und Deutschland wieder vollständig geöffnet werden.

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Autorin
Magdalena Lagetar
Redaktion Innviertel
Magdalena Lagetar
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2  Kommentare
2  Kommentare
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Kochloeffel (882 Kommentare)
am 19.05.2020 13:07

Die Auskünfte sind leider verwirrend: mir wurde gesagt -wollte Verwandtenbesuch in Passau machen- die Lockerung bestünde nur auf deutscher Seite, bei der Heimfahrt aus dem Ausland müßte ich in 14tägige Quarantäne. Diese Verordnung auf österr.Seite gilt vorerst bis 31.Mai !

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futzi (1.538 Kommentare)
am 19.05.2020 09:54

Leitgfeiglat

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