Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

NS-Bilder und PKK-Terror: Knappe Freisprüche für acht Angeklagte

Von Dieter Seitl   24.Juni 2019

Leichtfertiger Umgang mit Internetpostings und Handy-Botschaften zieht immer öfter große Unannehmlichkeiten nach sich, wie die jüngsten Fälle am Landesgericht Ried zeigen. Einem Kurden aus Syrien, der im Innviertel lebt, war vorgeworfen worden, mit einer "terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation" zu sympathisieren, weil er vor mehr als drei Jahren einen Facebook-Eintrag teilte – ein Video, auf dem in wenigen Teilen auch die Kurden-Organisation PKK vorkommt, die offiziell als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Strafrahmen: ein bis zehn Jahre Haft. Auch wenn der Kurde für Facebook-Verhältnisse nur magere fünf Likes erhielt.

Der Mann hatte am Ende Glück. Das Gericht sprach ihn frei. Das Musikvideo, in dem es um "Freiheit für Kurdistan" geht, sei arabisch untertitelt. Er könne mangels entsprechender Schulbildung in der Heimat aber Arabisch gar nicht lesen. "Ich habe mit der PKK nichts zu tun. Ich bin für die Freiheit der Kurden, aber nicht politisch tätig. Zudem habe ich bis zu den Einvernahmen durch die Polizei gar nicht gewusst, dass die PKK als terroristische Vereinigung gilt", so der Angeklagte. Ein Übersetzer schilderte dem Gericht szenenweise die Hintergründe zum mehrere Minuten langen Video, das im Schwursaal abgespielt wurde.

Fazit: Auch wenn kurz eine PKK-Flagge und das Gesicht des ehemaligen PKK-Führers Öcalan vorkomme, habe das Video im Bezug auf die PKK keine wirkliche Relevanz. Dieser Meinung schloss sich auch der Schöffensenat an.

Es habe durch das Teilen des Videos im konkreten Fall keinen bewussten Aufruf zur Unterstützung der PKK gegeben. Der Kurde bleibt mit dem Freispruch weiterhin unbescholten.

NS-Bilder in Handy-Gruppe

Laut Prozessbeobachtern knapp an Verurteilungen vorbeigeschrammt sind sieben junge Österreicher, die als Teil einer Whats-App-Gruppe Bilder mit eindeutig nationalsozialistischem Hintergrund gesendet haben und am Landesgericht Ried auf Basis des Verbotsgesetzes angeklagt worden waren.

Dass sie diese eindeutigen Bilder innerhalb der Gruppe verbreitet haben, geben alle Beschuldigten zu. Allerdings habe es sich um einen verschwindend kleinen Anteil an den in der Gruppe verschickten Bildern gehandelt – es habe sich mit der Zeit aufgeschaukelt. Man bereue zutiefst, aber keiner der Angeklagten habe etwas mit NS-Gedankengut am Hut und schon gar nicht hätten die Angeklagten zur Verherrlichung der NS-Zeit beitragen wollen, so die Verteidiger. Somit sei die zur Verurteilung nötige "subjektive Tatseite" nicht gegeben, wie Bernhard Oberauer, Rechtsanwalt in Ried und Verteidiger eines Angeklagten betont. Zudem hätten sich im Rahmen von Hausdurchsuchungen keinerlei Hinweise auf Wiederbetätigung gefunden.

Jener Angeklagte, der die meisten einschlägigen Bilder weitergeleitet haben soll, konnte nachweisen, dass er im Innviertel im Jahr 2015 im Rahmen der Flüchtlingswelle ehrenamtlich als Betreuer mitgeholfen hat. Ein weiterer hat ein Patenkind in Afrika.

Die sieben Angeklagten wurden durch einen Schöffensenat freigesprochen, in zwei Fällen hing auch die berufliche Zukunft im bisherigen Job vom Urteil ab.

copyright  2024
19. April 2024