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Nahm Innviertler Tod eines 38-Jährigen billigend in Kauf?

Von Thomas Streif, 09. Juli 2024, 21:41 Uhr
Nahm Innviertler Tod eines 38-Jährigen billigend in Kauf?
Die Polizei nahm den Innviertler kurz nach dem Vorfall am Schwarzacher Volksfest fest. (Symbolfoto: Spitzbart) Bild: Wolfgang Spitzbart

RIED/REGENSBURG. Einem 36-Jährigen aus dem Bezirk Ried könnte in Regensburg eine Anklage wegen versuchten Totschlags drohen.

Mit sehr schweren Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft Regensburg sieht sich ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Ried konfrontiert. Die OÖN haben über das laufende Verfahren bereits am Montag exklusiv berichtet. Am 30. Mai soll der Innviertler, für den die Unschuldsvermutung gilt, nach einem Streit auf dem Schwarzacher Volksfest, Landkreis Straubing-Bogen, völlig durchgedreht haben. Zuerst soll es laut Polizei auf dem Fest zu einem Streit zwischen mehreren Personen gekommen sein. Darunter befand sich offenbar auch der 36-Jährige. Ein 38-Jähriger soll einer Gruppe mit dem Innviertler ein Weißbierglas hinterhergeworfen haben. Daraufhin soll der 36-Jährige den Mann brutal, unter anderem mit Fußtritten gegen den Kopf, attackiert haben.

Eine Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter verlief erfolgreich. Kurze Zeit nach dem Vorfall wurde der Innviertler ausgeforscht und festgenommen. Etwas länger als einen Monat befand sich der Mann in Untersuchungshaft. Am vergangenen Freitag gab es einen Haftprüfungstermin. "Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt", so Thomas Rauscher, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf Anfrage der OÖN. Der Innviertler muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Eine weitere Auflage ist laut Rauscher die "Wohnsitznahme bei der Lebensgefährtin".

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Regensburg haben es in sich: "Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Hintergrund ist, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, mit dem beschuhten Fuß mit voller Wucht in das Gesicht des am Boden liegenden Geschädigten getreten zu haben", so Staatsanwalt Rauscher. "Bei derartigen Vorfällen wird nach deutschem Strafrecht regelmäßig angenommen, dass der Beschuldigte den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf nahm."

Das Opfer erlitt laut Information des Staatsanwaltes durch die Fußtritte eine Tripodfraktur links, also eine komplexe Fraktur des Gesichtsschädels und Jochbeins, sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. Sollte es zu einer Anklage gegen den 36-Jährigen aus dem Bezirk Ried wegen des Verbrechens des versuchten Totschlags kommen, dann drohen bei einer Verurteilung grundsätzlich fünf bis 15 Jahre Haft. Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung liegt bei bis zu zehn Jahren.

In Österreich vorbestraft

Zumindest für die österreichische Justiz ist der gebürtige Innviertler kein unbeschriebenes Blatt. Im Juni 2020 wurde er im Landesgericht Wels wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beitragstäter zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt.

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Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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