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Nach Unfällen: Eisenbahnkreuzung am Steinbauerweg wird umgebaut

Von Roman Kloibhofer   11.Juli 2019

Der Umbau des gefahrenträchtigen Bahnübergangs am Steinbauerweg am Stadtrand von Ried hat begonnen. Bis Anfang August sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

Damit wird eine lange geforderte Sicherheitsmaßnahme umgesetzt. An diesem Bahnübergang hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder schwere Unfälle – auch mit Toten – gegeben. Allein im Jahr 2018 hatte es zwei Mal gekracht, zum Glück hatten diese Unfälle keine Todesopfer gefordert. Nach einer behördlichen Prüfung im Jahr 2017 war eine Sicherung der Eisenbahnkreuzung mit einer Vollschrankenanlage angeordnet worden.

Der Umbau erfordert auch straßenbauliche Maßnahmen. Die Zufahrt von der B 143 muss verlegt werden, gleichzeitig wird stadtauswärts eine Linksabbiegespur auf der Bundesstraße errichtet. Die dafür notwendigen Grundablösen sowie ein Grundtausch wurden am Donnerstag in der Gemeinderatssitzung beschlossen. Der Straßenumbau sei deswegen erforderlich, damit der Steinbauerweg die Bahnlinie im rechten Winkel kreuze.

Die Kosten für die Umbauarbeiten sowie die Sicherungsmaßnahmen betragen nach aktueller Berechnung rund 827.000 Euro. Das sind um knapp 150.000 Euro mehr als in der Kostenschätzung vor einem Jahr. Die Mehrkosten resultieren aus einer erhöhten Grundablöse sowie einer Verteuerung beim Straßenneubau. "Man ist bei den Bauarbeiten auf Baurestmassen gestoßen, die von einem früheren Hausabriss an dieser Stelle stammen", so ein Arbeiter. Dadurch seien "Entsorgungskosten durch Baurestmassen entstanden", hieß es in der Sitzung des Gemeinderates.

Die Aufteilung der Baukosten zwischen ÖBB und Stadtgemeinde Ried ist so geregelt: Die Stadtgemeinde und ÖBB tragen die Kosten für die Errichtung der Schrankenanlage jeweils zur Hälfte. Die Kosten für Planung und Baumaßnahmen der Straßen übernimmt die Stadtgemeinde Ried.

An den Bescheid aus dem Jahr 2017 war übrigens ein zwingender Baubeginn bis Juni 2019 geknüpft gewesen. "Andernfalls wäre die Gemeindestraße im diesem Bereich ab diesem Termin zu sperren", so die behördliche Auflage.

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23. April 2024