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Nach tödlichem Unfall wurde Anklage erhoben

Von Thomas Streif   21.November 2020

Für den Mann aus dem Bezirk Ried gilt die Unschuldsvermutung.

"Wir haben aufgrund der auffallenden Sorglosigkeit Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben", sagt Alois Ebner, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf Anfrage der OÖNachrichten.

"Der Angeklagte hat angegeben, dass er vom Unfall nichts mitbekommen habe, er habe angenommen, über einen Gegenstand gefahren zu sein, daher habe er sich nichts weiter gedacht", sagt Ebner.

Der Beschuldigte habe die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit grob mangelhaft außer Acht gelassen, so Ebner. Das Opfer, ein 43-Jähriger aus Ried, dürfte in jener Nacht zu Fuß auf der Bundesstraße unterwegs gewesen sein. Er lag laut Gutachten alkoholisiert auf der Bundesstraße.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte den Mann aufgrund der guten Sichtverhältnisse sehen hätte müssen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahren Haft.

Wie berichtet, wurde der bisher unbescholtene Fahrzeuglenker einen Tag nach dem Unfall von der Polizei ausgeforscht. Er dürfte dabei schon Vorbereitungen getroffen haben, um das beim Unfall beschädigte Auto zu reparieren.

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25. April 2024