Nach Klage jetzt höhere Pflegestufe
BRAUNAU. Arbeiterkammer verhalf Innviertlerin, die an Demenz leidet, zu höherer Pflegestufe.
Nach einer Klage durch die Arbeiterkammer (AK) muss die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nun ein höheres Pflegegeld bezahlen, so die Kammer. Da sie mit den Folgen einer demenziellen Erkrankung zu kämpfen hat, bezog eine 87-jährige Frau aus dem Bezirk Braunau Pflegegeld der Stufe 2. Weil sich der Gesundheitszustand jedoch verschlechtert habe, wurde ein Antrag auf höheres Pflegegeld gestellt.
Die demenzielle Erkrankung der betagten Frau habe dazu geführt, dass sie in vielen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen sei: eine Herausforderung sowohl für die Mitarbeiterinnen des 24-Stunden-Pflegedienstes als auch für die Angehörigen. Die PVA habe eine Erhöhung jedoch abgelehnt und das Pflegegeld weiterhin auf Stufe 2 festgesetzt.
Die Tochter der Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammerbezirksstelle Braunau. Es sei rasch klar gewesen, dass die gewährte Pflegestufe 2 weit unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand liege. Daher klagte die Kammer gegen den negativen Bescheid.
Die erkrankte Frau sei aufgrund ihrer Demenz kaum in der Lage, Alltagstätigkeiten ohne Hilfe durchzuführen. Ihre im Ort lebende Tochter kaufe ein, richte die Medikamente und sorge gemeinsam mit der Pflegefachkraft für Ordnung im Haus. Die betagte Frau bedürfe der dauernden Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht.
Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ein medizinisches Gutachten erstellt. Demnach betrage der Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat. Zusätzlich ergebe sich ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat. Die AK beantragte "die dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechende Pflegestufe". Das zuständige Arbeits- und Sozialgericht Ried sprach der Frau schließlich Pflegestufe 5 zu, so die AK.
Ständig liest man, dass älteren kranken Menschen die ihnen zustehenden Unterstützungen von der PVA ignoriert werden. Die Häufigkeit von notwendigen Klagen mit Unterstützung der AK oder Anderen sind eine Schande für das gesamten SV-System.
Es ist einfach unwürdig den alten kranken Menschen zustehende Rechte vorzuenthalten.