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Nach brutalen Attacken: Innviertler muss sechs Jahre ins Gefängnis

Von OÖN   11.August 2020

Die Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Ried vor dem Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Bezirk Braunau vergangene Woche waren enorm. Es wurde ein Sicherheitskonzept erstellt, einen Tag vorher gab es im Schwurgerichtssaal sogar eine Art Generalprobe. Nicht weniger als 13 Personen bewachten den Angeklagten während der Verhandlung.

Dem mehrfach vorbestraften Beschuldigten wurde unter anderem das Verbrechen der schweren Körperverletzung vorgeworfen. Im März 2019 brach er einem Mann den Kiefer, einen weiteren schlug er laut Anklage bewusstlos. Bereits im Jänner dieses Jahres musste sich der 35-Jährige wegen dieser Taten vor Gericht verantworten, der Prozess wurde jedoch vertagt, da ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden musste.

Diese "Gnadenfrist" nutzte der 35-Jährige für eine weitere brutale Tat am 3. April. Wie berichtet, schlug er auf dem Stadtplatz völlig grundlos und brutal auf einen 20-Jährigen, der mit seiner Freundin unterwegs war, ein. Beim zweiten Faustschlag ins Gesicht dürfte der Beschuldigte einen unbekannten Gegenstand verwendet haben. Das Opfer hatte großes Glück und kam mit einer Schwellung und Platzwunde davon. Der 35-Jährige flüchtete nach der Tat, konnte aber einige Stunden später vom Einsatzkommando Cobra festgenommen werden. Sein enormes Aggressionspotenzial zeigte sich auch bei der Einvernahme. Er beschädigte eine Tischplatte und riss im Arrestraum mehrere Fliesen von der Wand.

Während der Befragung des Angeklagten durch den Richter waren fünf Aufpasser rund um den Anklagesessel positioniert, auch Gegenstände wie ein großer Fernseher wurden aus Sicherheitsgründen entfernt.

Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten in ihrem Gutachten eine extreme Gewaltbereitschaft. Er sei während der Taten zurechnungsfähig gewesen, sei aber unter dem Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades gestanden.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu sechs Jahren unbedingter Haft, die er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen muss. Eine diesbezügliche Unterbringung wurde angeordnet. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Berufung angemeldet.

Sollte der Angeklagte nach Absitzen der Haftdauer nach wie vor eine diagnostizierte Gefährdung für seine Mitmenschen darstellen, muss er über diese Dauer hinaus in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleiben.

Wie gefährlich der Mann ist, zeigt, dass er sowohl in der Justizanstalt Ried als auch in jener in Linz Justizwachebeamten angegriffen haben soll. Diese Vorfälle werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem weiteren Prozess verhandelt.

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19. April 2024