Keine Genehmigung für Hofer in Ort: "Eine vergebene Chance"
ORT IM INNKREIS. Umwidmung des Flächenwidmungsplans vom Land abgelehnt: Landesverwaltungsgericht lehnte Beschwerde der Gemeinde ab.
2016, also vor mehr als drei Jahren, wurde bekannt, dass in Ort im Innkreis – in der Nähe des Kreisverkehrs an der Bundesstraße – eine Hofer- und DM-Filiale gebaut werden soll. Von der Gemeinde wurde damals ein Grundstückswidmungsverfahren für dieses Projekt eingeleitet – alle vier im Gemeinderat vertretenen Parteien stimmten dafür. Doch die geplante Umwidmung zu einer Geschäftsfläche wurde von der Landesregierung als Aufsichtsbehörde abgelehnt. Dagegen erhob die Gemeinde Ort eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVWG) Oberösterreich. Dieses hat nun dem Land Oberösterreich Recht gegeben. Ein Lokalaugenschein vor Ort wurde vom LVWG durchgeführt. Die mündliche Verhandlung fand Ende November 2019 statt, die Entscheidung, die den OÖN vorliegt, wurde jetzt schriftlich zugestellt.
Die Raumordnung des Landes OÖ habe vor allem das Ziel einer umfassenden Dorf- und Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Stadt- und Ortskerne. Die Umwidmungsflächen würden sich nicht in Ortskernnähe befinden und es gebe keine direkte Anbindung an die bestehenden Hauptwohnsiedlungsbereiche, heißt es in der Entscheidung des LVWG.
Ortschef hat kein Verständnis
Für Orts Bürgermeister Walter Reinthaler (FP) eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. "Für den Ort wäre es ein wichtiger Frequenzbringer gewesen. Wir haben uns seit mehr als drei Jahren ruhig gehalten in der Hoffnung, dass das Projekt umgesetzt werden kann. Es ist sehr schade um diese vergebene Chance", sagt Reinthaler im OÖN-Gespräch.
Der Argumentation des LVWG kann der Bürgermeister nicht viel abgewinnen. "Wie man zur Aussage kommt, dass der geplante Hofer-Markt keine direkte Anbindung an den Siedlungsbereich gehabt hätte, ist fraglich. Schließlich gibt es seit mindestens 30 Jahren einen durchgehenden, beleuchteten Gehsteig zum geplanten Standort", so Reinthaler. Es gebe im Ortszentrum von Ort schlichtweg keine Fläche für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes. Reinthaler kritisiert, dass in anderen Gemeinden in der jüngeren Vergangenheit Supermärkte an Standorten, die wesentlich weiter vom Ortszentrum entfernt liegen würden, genehmigt worden waren. "Hier mussten teilweise Kreuzungen und Gehsteige auf Steuerkosten umgebaut oder errichtet werden", so der Bürgermeister. Ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LVWG sei nicht vorgesehen.
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Die einzige Begründung, die verständlich gewesen wäre, wäre jene gewesen, dass genau gegenüber ein Unimarkt steht und deshalb vielleicht kein weiteres Lebensmittelgeschäft notwendig sei.
Dieser Hofer würde auf einer bereits bebauten und somit versiegelten Fläche errichtet werden, ist zu Fuß in vertretbarer Zeit aus dem Ort erreichbar.
Wenn man so schaut, wo und wie in den letzten Jahren Supermärkte errichtet wurden, versteht man den Unmut des Orter Bürgermeisters. Der Unimarkt gegenüber steht auf Reichersberger Gemeindegebiet - soll der LVGH mal erklären, wie die Reichersberger zu Fuß dorthin kommen. Und wie hoch ist der Anteil an Fußgängern bei den Hofereinkäufern?
> Der Unimarkt gegenüber steht auf Reichersberger Gemeindegebiet ...
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heisst wohl nix anderes, man will den Reichersbergern eine auswischen 🤔
'DER' Einkaufsmarkt ist bei den Ortern anscheinend wohl recht unbeliebt. 😶
Die einzige Begründung, die verständlich gewesen wäre, wäre jene gewesen, dass genau gegenüber ein Unimarkt steht und deshalb vielleicht kein weiteres Lebensmittelgeschäft notwendig sei.
Dieser Hofer würde auf einer bereits bebauten und somit versiegelten Fläche errichtet werden, ist zu Fuß in vertretbarer Zeit aus dem Ort erreichbar.
Wenn man so schaut, wo und wie in den letzten Jahren Supermärkte errichtet wurden, versteht man den Unmut des Orter Bürgermeisters. Der Unimarkt gegenüber steht auf Reichersberger Gemeindegebiet - soll der LVGH mal erklären, wie die Reichersberger zu Fuß dorthin kommen. Und wie hoch ist der Anteil an Fußgängern bei den Hofereinkäufern?