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Kein Supermarkt am Raaber Ortsrand - Betriebsansiedelung aber möglich

Von Bianka Eichinger, 27. Jänner 2022, 00:04 Uhr
Dieses bebaute Grundstück, direkt bei der Raaber Ortseinfahrt, sorgte für einigen Wirbel in der Gemeinde. Bild: BiEi

RAAB. Land OÖ untersagte Sonderwidmung – Grundstück soll nun alternativ verwertet werden.

Die geplante Errichtung einer Supermarktfiliale am Ortsrand von Raab hat in den vergangenen Jahren mehrmals die Wogen in der 2300-Einwohner-Gemeinde hochgehen lassen. Wie berichtet, herrschte Uneinigkeit, ob Raab nach dem Um- und Ausbau des Lebensmittelmarktes im Ortszentrum noch einen Nahversorger braucht. Das Land Oberösterreich hat letztendlich entschieden, dass es die dafür notwendige Widmung untersagt und somit ist fix, dass kein Supermarkt dort gebaut werden kann. Ein Unternehmen, wie etwa ein Handwerksbetrieb, könnte sich aber dort ansiedeln. "Da ich dem Grundstückseigentümer, mit dem ich weiterhin laufend in Kontakt bin, nicht vorgreifen möchte, nur so viel: Das Grundstück soll nun einer alternativen Verwertung zugeführt werden. Sprich, geplant ist eine Widmung in der Form, dass sich ein Betrieb ansiedeln könnte", antwortet die Raaber Bürgermeisterin Agnes Reiter (Liste für Raab) auf OÖN-Anfrage.

Auch der Abbruch des baufälligen Bestandsgebäudes sei ihres Wissens nach weiterhin geplant. "Ein Lebensmittelmarkt kommt fix nicht mehr, diese Widmung wurde seitens des Landes Oberösterreich untersagt. In diesem konkreten Fall ging es vorrangig nicht um Flächenversiegelung, sondern – wie bereits mehrmals in dieser Causa kommuniziert – ausschließlich darum, dass man intakte Ortskerne nicht mehr durch Lebensmittelmärkte an Ortseinfahrten ‘aushungern’ möchte", so Reiter.

„Mit allen Beteiligten herrscht weiterhin ein gutes, konstruktives Einvernehmen. Ich bin sicher, dass es hier in den nächsten Monaten zu einer für alle zufriedenstellenden Lösung kommen wird.“ - Agnes Reiter, Liste Raab, Bürgermeisterin Bild: privat

Damit eine ordentliche Rechtsgrundlage für derartige Entscheidungen bestehe, habe der Landtag in Form der Geschäftsgebieteverordnung, basierend auf dem OÖ Raumordnungsgesetz, ein entsprechendes Werkzeug geschaffen . "Und genau auf diese Verordnung hat sich das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde gestützt", so die Bürgermeisterin.

Der geplanten Ansiedelung eines Handwerksbetriebs stehe aber nichts im Wege. "Mit allen an der Umwidmung Beteiligten – auch mit dem Elektriker, der Interesse bekundet hat, sich auf dem besagten Grundstück anzusiedeln – herrscht auch nach der Versagung der Sonderwidmung durch das Land weiterhin ein gutes, konstruktives Einvernehmen. Ich bin sicher, dass es hier in den nächsten Monaten zu einer für alle zufriedenstellenden Lösung beziehungsweise Widmung kommen wird, sodass hier entsprechende Bauten – von welchem Unternehmer auch immer – geplant beziehungsweise in weiterer Folge errichtet werden können", erklärt Agnes Reiter.

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Autorin
Bianka Eichinger
Lokalredakteurin Innviertel
Bianka Eichinger

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