Jugendliche schossen vom Auto aus mit Gaspistole mehrfach auf 43-Jährigen
Die Nacht auf Sonntag, den 16. Dezember 2018, wird ein 43-jähriger Deutscher so schnell nicht mehr vergessen. In Schärding wurde der Mann aus einem fahrenden Auto mit einer Gaspistole mehrfach beschossen. Kurze Zeit später kam es auf der Innbrücke in Richtung Neuhaus zu weiteren Schüssen. Dabei wurde der Deutsche im Brust- und Bauchbereich getroffen. Ein Schuss traf den Mann sogar auf der Stirn, deswegen musste er 20 Tage nach der Tat sogar in Passau operiert werden. Der 43-Jährige leidet nach wie vor an den Folgen der Verletzungen.
Aus dem Auto geschossen
Die vier bisher unbescholtenen Täter, die bei der Tat zwischen 17 und 18 Jahre alt waren, mussten sich jetzt vor dem Landesgericht Ried unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Bei ihrer Tat schossen die jungen Männer abwechselnd aus dem Auto.
Aufgeflogen ist das Quartett einige Tage nach der Tat. Einer der Jugendlichen hatte nichts Besseres zu tun, als mit der Gaspistole auf eine Reklametafel in der Schärdinger Innenstadt zu schießen. Dabei wurde der Waffenheld beobachtet und angezeigt. Bei der Polizei gestand er dann den Vorfall vom 16. Dezember.
Rechtsanwältin Tanja Baminger-Dvorak
Vor Gericht gaben sich die Angeklagten betont locker, immer wieder schmunzelten sie während der Verhandlung. "Keiner sagt, dass es ihm leid tue. Dieses Gelächter auf der Anklagebank spricht Bände. Ein reumütiges Geständnis ist etwas anderes", sagte Rechtsanwältin Tanja Baminger-Dvorak, die das Opfer juristisch vertritt.
Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer
"Ihr Glück ist, dass nicht mehr passiert ist. Es hat bei Schüssen in Richtung Gesicht auch schon Todesfälle gegeben. Ich hoffe, dass wir uns hier herinnen nie wieder sehen", sagte Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer in seinem Schlussplädoyer.
"Darf man nicht kleinreden"
Rechtsanwalt Rudolf Rabl, der einen der Angeklagten als Verteidiger vertritt, sprach ebenfalls von "Riesenglück", dass nicht mehr passiert sei. "Wenn so ein Schuss durch das Auge geht, kann viel passieren. Mein Mandant hat aber sicher nicht bewusst gezielt und abgedrückt. Aber wenn man mit einer nicht ungefährlichen Waffe aus einem fahrenden Auto schießt, darf man das auch nicht kleinreden", sagte Rabl.
Bedingte Haftstrafen verhängt
Richterin Claudia Lechner verurteilte die vier Angeklagten zu bedingten Haftstrafen zwischen fünf und acht Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Zudem müssen die Beschuldigten ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von insgesamt 1000 Euro bezahlen. Eine letzte Warnung: Die jungen Männer aus dem Bezirk Schärding haben Glück, da sie bei der Tat noch jugendlich bzw. junge Erwachsene waren.
Zivilklage wird angestrebt
Ausgestanden ist der Fall für das Quartett aber noch nicht. Ein zivilrechtlicher Schadenersatzprozess wird vom Opfer angestrebt. "Wir werden ein medizinisches Gutachten über mögliche Dauerfolgen einholen", sagte Anwältin Baminger-Dvorak und fügte hinzu: "Mein Mandant leidet nach wie vor unter dem Angriff. Er ist in psychologischer Behandlung."