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Innviertlerin und Schwiegermutter (73) gingen auf Diebestour

Von Thomas Streif   16.Oktober 2020

Es war ein durchaus ungewöhnlicher Prozess im Landesgericht Ried. Eine 46-Jährige und ihre 73-jährige Schwiegermutter aus dem Bezirk Braunau, die sich wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten mussten, gingen von Herbst 2018 bis März 2020 in diversen Geschäften in den Bezirken Braunau, Ried und im benachbarten Bayern auf große Diebestour. Vor allem auf große Baumärkte, Blumengeschäfte und Lebensmittelfilialen hatten es die Frauen abgesehen. Aber auch bei einem Sportgeschäft und Optiker schlugen die Frauen zu. Nachdem das Duo im März 2020 bei einem Diebstahl in einem Lebensmittelgeschäft auf frischer Tat ertappt worden war, fand die Polizei im Auto weitere gestohlene Gegenstände. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Ried eine Hausdurchsuchung an, die Beamten staunten beim Blick in den Keller nicht schlecht.

Mann als "Logistik-Beauftragter"

Das Duo hatte auch einen logistischen Helfer. "Der Ehegatte der 46-Jährigen hat im Keller Regale aufgebaut und die gestohlene, originalverpackte Ware, vor allem aus Baumärkten, genauestens sortiert und gestapelt", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Auch der 50-Jährige wurde angezeigt und wegen des Vergehens des schweren Diebstahls als Beitragstäter angeklagt.

Laut Anklage hatten die gestohlenen Gegenstände einen Gesamtwert von mehr als 42.000 Euro. Ein Großteil der erbeuteten Gegenstände – abgesehen von den Lebensmitteln, die meist verzehrt wurden, konnte im Keller gefunden werden. "Da auf den meisten Gegenständen noch die Original-Preisetiketten waren, konnte bereits ein Großteil der gefundenen Beute wieder an die jeweiligen Geschäfte ausgefertigt werden", sagt Ebner.

Reumütiges Geständnis

Vor Gericht zeigten sich die drei bisher völlig unbescholtenen Innviertler kleinlaut und legten ein reumütiges Geständnis ab. Sie schworen vor Richterin Claudia Lechner, nie wieder einen Diebstahl zu begehen.

Keiner der drei Angeklagten hatte irgendwelche finanziellen Probleme. Die beiden Frauen wurden zu jeweils sechs Monaten bedingter Haftstrafe und Geldstrafen in der Höhe von 2600 Euro und 1700 Euro (jeweils 240 Tagessätze) verurteilt.

Der Mann kam ohne Geldstrafe davon und wurde von Richterin Lechner zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Wesentliche Milderungsgründe waren die Unbescholtenheit, die Geständnisse und eine gewisse Schadenswiedergutmachung.

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26. April 2024