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Im Vollrausch einen Nachtschwärmer attackiert: Bedingte Haftstrafe verhängt

Von Thomas Streif, 09. April 2019, 00:04 Uhr
Im Vollrausch einen Nachtschwärmer attackiert: Bedingte Haftstrafe verhängt
Der Beschuldigte dürfte zuerst viel zu viel Alkohol getrunken haben, anschließend rastete er aus. Bild: APA/DPA

RIED/ANDORF. Der Beschuldigte gab vor Gericht an, sich nicht mehr an alles erinnern zu können.

Ein feuchtfröhlicher Abend Anfang September 2018 in Andorf hatte jetzt für zwei Innviertler ein Nachspiel am Landesgericht Ried. Angeklagt ist das Duo wegen des "Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung". Die beiden dürften in den frühen Morgenstunden aus einem Lokal verwiesen worden sein, anschließend kam es vor der Bar zu der verhängnisvollen Auseinandersetzung. Laut Anklage soll der Erstangeklagte einen Mann mehrfach tätlich angegriffen und ihn über einen Blumentopf aus Granit gezerrt haben.

"Heil Hitler" gerufen?

"Ja, ich habe schon viel getrunken, sonst würden mir nicht zum Teil Sachen abgehen", gibt der Erstangeklagte zu Protokoll. Er soll den Nachtschwärmer attackiert und leicht verletzt haben. Zeugen behaupteten, dass der 21-Jährige zudem "Heil Hitler" gerufen haben soll. "Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn mit der Szene habe ich nichts zu tun." Dann will Richter Andreas Rumplmayr wissen, was es dann mit einem bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Aschenbecher in Hakenkreuz-Form auf sich habe. "Das weiß ich auch nicht, den hab ich irgendwann mal gefunden." Diese Antwort überzeugt den Richter nur wenig. "Blöd, wenn man dann beschuldigt wird, ,Heil Hitler’ gerufen zu haben.

Er trinke seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr, zumindest nicht in der Öffentlichkeit. "Sonst kommen solche Sachen raus, und das muss ich vermeiden, weil sonst wird es eng", sagt der Angeklagte.

Der Zweitangeklagte aus dem Bezirk Schärding bestreitet, dass er mit dem Fuß auf das Opfer eingetreten habe. "Das Ganze war eine Schubserei, aber sicher nicht mehr." Der Erstangeklagte wird zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, vom Vorwurf der Wiederbetätigung wird er im Zweifel freigesprochen.

Der Zweitangeklagte hat Glück und wird von Richter Rumplmayr freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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1  Kommentar
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tradiwaberl (15.610 Kommentare)
am 09.04.2019 12:35

Wer hat nicht schon mal zufällig einen Aschenbecher in Hakenkreuzform gefunden....

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