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Hitlergruß am Rieder Volksfest von der Polizei beobachtet

Von Thomas Streif   05.Februar 2020

Wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung und Vergehen nach dem Waffengesetz musste sich gestern ein 21-jähriger Deutscher, der im Bezirk Ried lebt, vor einem Geschworenengericht verantworten. Am 1. September erhob er die Hand nach einem Besuch des Rieder Volksfestes zum Hitlergruß, zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung zwei an der Wand hängende Bilder mit Hakenkreuzen gefunden. Weiters wurden in der Wohnung des Beschuldigten zahlreiche Waffen gefunden – trotz eines aufrechten Waffenverbots.

Der bisher unbescholtene Angeklagte trug an besagtem Tag ein T-Shirt mit der Aufschrift "Landser Deutsche Wut". Landser ist eine deutsche Neonazi-Band, die vom deutschen Bundesgerichtshof sogar als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde.

Nachdem er mit den Worten "Schau dir den Nazi an" angesprochen wurde, erhob der Beschuldigte für mehrere Sekunden den ausgestreckten rechten Arm zum Hitlergruß. Blöd für ihn, dass dies von zwei Polizisten, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielten, beobachtet wurde. "Es war ganz eindeutig ein provokanter Hitlergruß, wobei er gegrinst hat", sagt einer der beiden Polizisten im Zeugenstand.

Die Frage von Verteidiger Stefan Glaser, ob es eine eindeutige Bewegung gewesen sei, antwortet der Zeuge: "Ja, natürlich, wir machen nicht wegen jeder flüchtigen Bewegung eine Anzeige."

Der Beschuldigte bestreitet die Tat nicht, gibt aber an, dass er sich aufgrund seiner Alkoholisierung an keine Details erinnern könne. "Ich habe einen Haufen Bier getrunken. Wie viel genau, weiß ich nicht mehr." Eine "bsoffene Gschicht" also aus seiner Sicht.

"Wollte provozieren"

Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Claudia Lechner, warum er das einschlägige T-Shirt getragen habe, antwortet der Mann: "Vielleicht, um ein bisschen zu provozieren." Die Lieder der Neonazi-Band kenne er aber nicht. Und überhaupt wisse er nicht, warum er das getan habe. Das kann die beisitzende Richterin Claudia Hubauer nicht verstehen. "Warum hört man sich das nicht an, wenn man sogar ein T-Shirt der Band trägt? Ich habe den Eindruck, Sie finden das hier alles sehr lustig, weil Sie ständig lachen."

Auch für die beiden bei ihm daheim aufgehängten Bilder, auf denen unter anderem ein Reichsadler mit einem Hakenkreuz zu sehen war, hat der Beschuldigte keine wirkliche Erklärung. "Ich habe die Bilder seit zirka zwei Jahren. Ich habe sie von jemandem als Geschenk erhalten, eingerahmt und aufgehängt. Es hat mich auch nie jemand darauf angesprochen. Ich weiß auch nicht, was mich da geritten hat." Die NS-Zeit interessiere ihn jedenfalls nicht. "Dazu habe ich keine Einstellung", sagt der Hilfsarbeiter.

"Mein Mandant ist tatsachengeständig und streitet nichts ab. Der Umstand, dass er immer lächelt, ist mir bei einem Termin in meiner Kanzlei auch schon aufgefallen. Das heißt aber nicht, dass er dieses Verfahren nicht ernst nimmt, im Gegenteil: Er wird sicher nie wieder etwas in diese Richtung machen. Leider ist den meisten Bürgern in Österreich die Strenge des Verbotsgesetzes nicht bekannt. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen, er gehört mit Sicherheit nicht zur Nazi-Szene, daher ersuche ich um ein mildes Urteil", sagt Verteidiger Glaser.

"Das war keine Dummheit oder Unbesonnenheit, er hat das Verbrechen in objektiver und subjektiver Hinsicht begangen. Wer öffentlich die Hand zum Hitlergruß erhebt und sich solche Bilder aufhängt, will NS-Parolen propagieren", sagt Staatsanwältin Petra Stranzinger.

13 Monate bedingte Haft

Die Geschworenen sind sich nach relativ kurzer Beratung einig und sprechen den Angeklagten wegen Wiederbetätigung und Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig. Der 21-Jährige wird zu 13 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

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23. April 2024