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Hitlerfotos weitergeschickt: Innviertler argumentierte mit "schwarzem Humor"

Von Thomas Streif   01.März 2021

Die Whats-App-Gruppe "Panda-Truppe" hatte Hunderte Mitglieder. Allerhand Schwachsinn, aber auch strafbare Fotos und Videos wurden in dieser Gruppe verschickt. In Deutschland gab es mehrere Verfahren wegen der dort geteilten Inhalte. Einem Innviertler wurde die kurze Mitgliedschaft in der Gruppe, die auch auf Facebook beworben wurde, ebenfalls zum Verhängnis.

Mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist der 23-Jährige aus dem Bezirk Braunau bisher noch nicht, bei seiner ersten Verhandlung handelt es sich wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung dafür gleich um einen Geschworenenprozess. Staatsanwalt Alois Ebner wirft dem Innviertler das Weiterschicken von sechs einschlägigen Hitler- und Hakenkreuzfotos vor. Das Ganze soll sich vor rund drei Jahren zugetragen haben. "Alles, was mit der Glorifizierung dieser Zeit zu tun hat, ist strafbar. Er ist kein Neonazi, das ist klar. Das muss er aber auch nicht sein, um den Strafbestand zu erfüllen", sagt Ebner.

"Es war eine große Dummheit"

"Mein Mandant wollte lustig sein. Dass es das nicht war, ist klar. Allerdings war es nicht seine Absicht, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. Ich habe schon mehrere Rechtsextremisten verteidigt, mein Mandant, der auch Mitglied bei der Landjugend ist, ist aber mit Sicherheit keiner", sagt der Verteidiger. Der Angeklagte gibt zu, die Bilder weitergeschickt zu haben. Er sei nach drei Wochen aus der Gruppe wieder ausgestiegen. "Ja, das habe ich getan, aber ich wollte damit sicher nicht den Nationalsozialismus fördern. Ich habe es witzig gemeint, aber es war eine große Dummheit, denn ich möchte sicher nicht, dass Adolf Hitler wiederkommt", sagt der 23-Jährige.

Die vorsitzende Richterin des Geschworenensenats, Claudia Lechner, konfrontiert den Angeklagten konkret mit einem dieser Bilder. Auf diesem ist ein Mann mit Down-Syndrom zu sehen. Dabei steht der Text "Sieg Heil, die Ostfront ist down". "Sagen Sie mir bitte, was daran lustig sein soll?" Die Antwort des 23-Jährigen: "Es war halt sozusagen schwarzer Humor oder Sarkasmus. Im Nachhinein gesehen ist es eh nicht witzig. Ich habe einfach nicht nachgedacht."

Lechner schüttelt den Kopf: "Sie sind in einer WhatsApp-Gruppe, in der sie keinen einzigen Menschen persönlich kennen und verschicken diese Bilder. Das ist doch völlig sinnlos."

Die von ihm weitergeleiteten Bilder seien schon zuvor in die besagte WhatsApp-Gruppe gestellt worden, er habe diese lediglich ein weiteres Mal reingestellt, so der Angeklagte. Als dann immer mehr geschmacklose Bilder und Videos, auf denen auch NS-Truppen beim Marschieren zu sehen gewesen waren, sei er aus der Gruppe wieder ausgestiegen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde kein weiteres NS-Material gefunden, Kontakte in die rechte Szene dürfte der Innviertler keine haben.

Diversion statt Vorstrafe

Die Geschworenen sprechen den Angeklagten in fünf von sechs Fragen frei, für ein Bild wird er aber schuldig gesprochen. Da der Innviertler zum Tatzeitraum noch junger Erwachsener war, unbescholten ist und ein Geständnis abgelegt hat, kommt er mit einer Diversion davon. Er muss gemeinnützige Arbeit verrichten und bekommt keine Vorstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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19. April 2024