Hallenbad-Vergleich: Im Streit mit Baufirma zahlt Stadt 650.000 Euro

Von Dieter Seitl   11.Jänner 2019

Wie berichtet, hatte eine am Bau beteiligte Firma 4,3 Millionen Euro in Rechnung gestellt, die durch die Stadtgemeinde mit der Errichtung des Hallenbads beauftragte Wohnbaugenossenschaft sah aber lediglich rund 2,3 Millionen Euro als berechtigt an. Es folgte eine juristische Auseinandersetzung.

In einer Sondergemeinderatssitzung wurde nun einstimmig einem ausgehandelten Vergleich zugestimmt. Die Baufirma soll 650.000 Euro erhalten. Damit werde die Auseinandersetzung beendet und bei Gericht "ewiges Ruhen" vereinbart.

"Die aufgelaufenen Gerichtskosten in der Höhe von 32.320 Euro werden geteilt, sodass 16.160 Euro bei der Stadtgemeinde Ried verbleiben. Ebenso verbleiben die jeweils halben Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen bei der Stadtgemeinde. Von der Stadtgemeinde wurden bisher 45.000 Euro bevorschusst. Hier ist allerdings noch zu erwarten, dass diese Summe noch nicht ausgeschöpft ist und noch ein geringfügiger Rückfluss vom Gericht erfolgt", wie aus Unterlagen hervorgeht.

Die Rechtsvertretungskosten sollen von jeder Partei selbst getragen werden. "Bei der Stadtgemeinde Ried verbleiben somit rund 60.000 Euro. Somit belaufen sich die Gesamtverfahrenskosten für die Stadtgemeinde auf rund 120.000 Euro", wie aus entsprechenden Unterlagen hervorgeht. Die geplante Vorgehensweise wurde im Rahmen eines Sondergemeinderats nach vorheriger Beratung einstimmig beschlossen. Zu einer Debatte und zu Wortmeldungen kam es während der öffentlichen Sitzung nicht.

Die ISG habe mit Schreiben vom 7. Jänner mitgeteilt, dass mit der Bauendabrechnung des Freizeitbades in Höhe von rund 14 Millionen Euro die vom Land genehmigten Einreichkosten eingehalten werden. Die Bauendabrechnung beinhalte neben den geplanten Kosten von 13,35 Millionen Euro, in denen auch der ausverhandelte Baumeisternachtrag in Höhe von 650.000 Euro beinhaltet sei, auch 660.547 Euro an außerordentlichen nachträglichen Kosten wie unter anderem den Umbau der Enthärtungsanlagen, den Sichtschutz Saunagarten, die Rückführung über die Tauchwasserbecken, Überlauf des Tauchbeckens zur Betriebskosten-Optimierung, Abbrucharbeiten, Kunst am Bau, Ausstattung und Architektenwettbewerbskosten.