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Hakenkreuz tätowiert: Ein Jahr bedingte Haft

RIED/SCHÄRDING. Wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung musste sich ein bisher unbescholtener Mann aus dem Bezirk Schärding vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten.
Der 32-Jährige hatte sich vor mehr als 15 Jahren ein Hakenkreuz auf dem Knöchel tätowiert und dieses NS-Symbol immer wieder öffentlich zur Schau gestellt. Die acht Geschworenen waren sich in der Schuldfrage einig. Der Innviertler wurde schließlich zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.
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