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"Hängt sie rückwärts am Baum auf" - Sechs Monate bedingt

Von Thomas Streif   01.März 2017

Am 22. August kommentierte er auf der Facebookseite "Wochenblick" einen Artikel, der von einer sexuellen Belästigung in Linz handelte. Da der "Wochenblick" seinen Geschäftssitz in Brunnenthal im Bezirk Schärding hat, ging der Prozess im Innviertel über die Bühne.

"Gleich an die Wand stellen und öffentlich erschießen – fertig, so wie früher", schrieb der damals noch unbescholtene Mann. Außerdem forderte er dazu auf, Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak, völlig wahllos, egal, ob Täter oder nicht, zu jagen. Man solle Asylwerber rückwärts am Baum aufhängen, ließ er die anderen Facebook-Fans der Seite wissen.

"Ich hätte nicht gedacht, dass das solche Konsequenzen haben kann. Es tut mir leid, das ist normalerweise überhaupt nicht meine Art. Ich habe zu dieser Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls starke Schmerzmittel genommen, daher war ich neben der Spur", sagt der Angeklagte zu Richter Josef Lautner. Er habe seine Worte falsch formuliert und habe nicht gewusst, dass er sich damit strafbar machen würde.

"Wenn Sie schreiben, man soll jemanden an die Wand stellen und erschießen, wie meinen Sie das?", will der Richter vom Beschuldigten wissen. "Ich weiß es wirklich nicht mehr, wie ich das gemeint habe. In dem Artikel, an den ich mich nicht mehr genau erinnern kann, ging es, glaube ich, um eine Vergewaltigung. Das hat mich so geärgert."

Ganz genau dürfte der Beschuldigte den besagten Artikel jedoch nicht gelesen haben. Es ging in diesem Bericht nämlich nicht um eine Vergewaltigung, sondern darum, dass eine Redakteurin des besagten Blattes von zwei Männern aus Afghanistan und dem Irak unsittlich berührt worden sein soll.

Er habe seine Worte völlig falsch gewählt, räumt der Beschuldigte ein. Er habe mit seinem Eintrag keine ethnische Gruppe gemeint, sondern Vergewaltiger. "Ich weiß nicht, was mit mir los war", versucht er sich zum wiederholten Male zu rechtfertigen. Einen Tag nach der Veröffentlichung des Hetzbeitrags habe er diesen gelöscht. "Da habe ich realisiert, dass man so etwas nicht schreiben darf, aber da war es leider schon zu spät."

Der Verteidiger des 31-Jährigen ersucht um eine diversionelle Erledigung. Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer schüttelt den Kopf. "Eine Diversion ist für mich kein Thema."

Nach kurzer Bilanzierung verkündet Richter Lautner das Urteil: sechs Monate bedingte Haft wegen Verhetzung und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. "Sie haben keinen schlechten Eindruck gemacht, und Sie sehen ihren Fehler ein. Allerdings haben Sie gleich zwei Tathandlungen erfüllt, und in Zeiten wie diesen, wo es so viel Hass im Netz gibt, ist eine Diversion absolut indiskutabel", stellt Lautner unmissverständlich klar. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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