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Geldstrafen wegen Beleuchtungen
Sie mussten die Leuchten vor Ort abmontieren und Sicherheitsleistungen hinterlegen.
Die Passauer Polizei weist auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, die die Beleuchtung in Anzahl und Anbringungsweise festlegt. Alle sonstigen Leuchtmittel seien verboten. "Sie stellen, vor allem mit der neuen LED-Technik, durch ihre Blendwirkung eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer dar", so die Passauer Polizei.
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