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Ermittlungen gegen mutmaßliche radikale Corona-Leugner eingestellt

Von Thomas Streif   09.Jänner 2022

„Attacken auf Polizisten geplant. Einsatz gegen Corona-Leugner“. So titelte das Bundesministerium für Inneres eine Pressemitteilung am 20. Mai 2021. Der damalige Innenminister und aktuelle Bundeskanzler, Karl Nehammer, sagte, dass „radikale und gewaltbereite Corona-Leugner mit voller Härte zur Rechenschaft gezogen werden.“ Wenige Tage zuvor wurden vom Bundesamt und mehreren Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Hausdurchsuchungen, freiwillige Nachschauen und Einvernahmen von mehreren Personen durchgeführt. Vorausgegangen waren diesen Maßnahmen die Auswertung von Chatnachrichten auf dem Nachrichtendienst „Telegram“.

„Die Polizei hat ihren Teil geleistet, dass diese Menschen ihr Werk nicht vollenden konnten“, sagte Nehammer am 20. Mai des Vorjahres bei einer Pressekonferenz, die OÖN haben berichtet. Es habe sich ausgezahlt, dass man die rechtsextreme Szene genau im Auge behalten habe. „Die Täter müssen mit der vollen Härte des Rechtsstaates bestraft werden“, sagte Nehammer. 

Keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte

Jetzt liegt den OÖN das Ermittlungsergebnis der zuständigen Staatsanwaltschaft Ried vor. Laut Alois Ebner, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, wurde das Ermittlungsverfahren gegen acht Personen, gegen die wegen der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel (Paragraph 173) und wegen des verbrecherischen Komplotts (Paragraph 277) eingestellt. „Ab Mitte Mai 2021 wurden umfangreiche Ermittlungen in mehreren Bundesländern gegen die Beschuldigten durchgeführt. Unter anderem mehrere Hausdurchsuchungen, sowie Beschlagnahme und Auswertung einer Vielzahl von elektronischen Datenträgern“, sagt Ebner. In weiterer Folge seien die Verdächtigen befragt worden. „Es konnten letztlich keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte ermittelt werden, die anfänglichen Verdachtslagen konnten nicht bestätigt werden und wurden von den Beschuldigten glaubhaft und unwiderlegbar entkräftet“, sagt Ebner.

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Alois Ebner, Staatsanwalt

Es habe sich herausgestellt, dass es sich bei den Chats um „völlig substanzloses und sich aufschaukelndes Geschreibe“ in einer Telegram-Gruppe gehandelt habe. „Die Nachrichten seien von den Verdächtigen im Nachhinein bedauert worden. „Eine Gefährdung durch einen der Beschuldigten konnte sich nicht nachweisen lassen. Es gab auch keine Beweise, dass diese tatsächlich gewaltbereit zu Coronademonstrationen gefahren sind. Auch Verbindungen der Beschuldigten zur organisierten Coronaleugner-Szene im In- und Ausland konnten nicht gefunden werden. Die bei einem der Beschuldigten gefunden Waffen hat dieser legal besessen“, sagt Ebner.

Der Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft Ried sei als Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Linz und in weiterer Folge der Fachaufsicht in der Zentralstelle des Justizministeriums vorgelegt worden. „Von allen Stellen wurde der Einstellung des Verfahrens zugestimmt“, sagt Ebner.

Ermittlungen wegen Wiederbetätigung

Gegen einen der acht Beschuldigten, der seinen Wohnsitz im Sprengel der Rieder Staatsanwaltschaft hat wird noch wegen des Verdachts der Wiederbetätigung (Paragraph 3g, Verbotsgesetz) weiterermittelt. Auf seinem Handy wurden Bilder mit nationalsozialistischem Inhalt gefunden, die laut Ebner vor mehreren Jahren versendet worden waren. Mit den übrigen Verdachtslagen habe aber kein Zusammenhang bestanden.

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