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Einigung: Schärdings Ex-Stadtchef hat Teile des Bürgermeistergehalts zurückbezahlt

Von nachrichten.at/tst, 04. Juli 2022, 11:52 Uhr
Hat Schärdings Altbürgermeister zu viel verdient?
Franz Angerer Bild: OÖN

SCHÄRDING. Einvernehmlich haben sich der ehemalige Schärdinger Bürgermeister Franz Angerer (VP) und die Stadtgemeinde geeinigt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen aber weiter.

Wie berichtet, hatte Angerer, der im Herbst bei der Stichwahl gegen Günter Streicher (SP) unterlag, zu viel Bürgermeistergehalt erhalten. Die oberösterreichische Gemeindeordnung sieht für Bürgermeister, die bereits eine Pension beziehen, nur ein Teilzeitbürgermeistergehalt vor. Angerer bezog aber ein Vollzeitgehalt. EJetzt zahlte der langjährige Bürgermeister den Differenzbetrag für die vergangenen drei Jahre in der Höhe von 62.228,80 Euro an die Stadtgemeinde Schärding zurück. "Darüber hinaus hat Angerer aber freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung auch jene Beträge zurückgezahlt, die unstrittigerweise bereits verjährt sind. Und zwar in Form von Zuwendungen an die Freiwillige Feuerwehr Schärding und die Stadtkindergärten Schärding", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. 
Angerer: 18 Jahre lang galt mein ganzes Engagement der Stadt Schärding. Nichts lag mir ferner, als diese bewusst zu schädigen." 

"Im Sinne der Gemeindebürger bin ich froh, dass wir ohne Streit und Gerichte eine für beide Seiten gute Lösung gefunden haben", sagt Schärdings Bürgermeister Günter Streicher. Die Vorgangsweise werde vom Stadtrat einstimmig mitgetragen. In die Gespräche seien der österreichische Gemeindebund und das Land Oberösterreich eingebunden gewesen. 

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen weiter

"Für die strafrechtlichen Ermittlungen hat diese Schadenswiedergutmachung keine Auswirkungen. Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betrugs. Nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird", sagte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried am Montag auf OÖN-Anfrage. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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8  Kommentare
8  Kommentare
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azways (5.832 Kommentare)
am 06.07.2022 21:32

Und wenn ihn die Schärdinger:innen nicht abgewählt hätten, ginge das Abkassieren vermutlich schamlos und ungehindert weiter.

Gibt es eigentlich noch ÖVP-(Spitzen)Funktionäre mit Charakter ?

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soling (7.432 Kommentare)
am 04.07.2022 20:38

Ist schon komisch - ein BM der ÖVP !

Was sagt eigentlich der Herr Wöginger zu diesem Fall ?

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pprader (1.661 Kommentare)
am 04.07.2022 16:28

Ich war es nicht
Und wenn, dann sind andere Schuld
Und sowieso patzen alle mich an, obwohl ich nicht absichtlich gelogen habe

Zitate aus dem Kurzbuch das allen NVPÖVP Menschen ausgehändigt wird

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Alfred_E_Neumann (7.175 Kommentare)
am 04.07.2022 14:35

Überweist sich ein Bürgermeister das Gehalt in einer Gemeinde etwa selbst?

Gibt es dort keine übergeordneten Stellen im Gemeindeamt, welche für die (ordnungsgemäße) Lohnverrechnung zuständig sind?

Um einem Bürgermeister Betrug vorzuwerfen, muss man ihm eine wissentlich falsche Abrechnung (seitens der Lohnverrechner) oder sogar eine Anweisung in diese Richtung nachweisen können. Schwer vorstellbar.

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glingo (4.971 Kommentare)
am 04.07.2022 15:27

Bei Schwarz auf Schwarz ist das schwer zu lesen.

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Alfred_E_Neumann (7.175 Kommentare)
am 04.07.2022 15:38

Manchen fällt das sinnerfassende Lesen eben etwas schwer.

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cornusmas (311 Kommentare)
am 04.07.2022 15:42

So sehe ich das auch. Aber den letzten beißen die Hunde, wie es so schön heißt.

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achso (53 Kommentare)
am 04.07.2022 15:58

Da der Bürgermeister während einer Amtsperiode, zu seinem BM-Gehalt eine Pension aus seinem ehemaligen Lehrerberuf zusätzlich erhalten hat, hätte er diesen bei der Lohnverrechnung der Stadt Schärding melden müssen. Hat er aber nicht. Da man für einen Pensionsbezug ein Ansuchen stellen muss und in diesem darauf hingewiesen wird, dass man einem Pensionsbezug selbstverständlich bei weiteren Bezugsauszahlenden Stellen melden muss, dies aber von ihm nicht gemacht wurde, stellen sich schon einige Fragen. Zusätzlich ist der BM a.D. auch noch Unternehmer, da sollte man so etwas eigentlich schon wissen.

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