Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Ein Angelausflug nach Tschechien samt T-Shirt mit Hakenkreuz und Reichsadler

Von Thomas Streif, 14. Jänner 2021, 04:37 Uhr
Ein Angelausflug nach Tschechien samt T-Shirt mit Hakenkreuz und Reichsadler
Geschworenenprozess gestern im Landesgericht Ried Bild: Streif (2), OÖN

RIED / SCHÄRDING. Angeklagter wurde dafür nicht schuldig gesprochen, aber für andere Delikte

Mehrere Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wurden einem 33-Jährigen aus dem Bezirk Schärding von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Deshalb musste sich der Innviertler gestern vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten. Angeklagt waren unter anderem Fotos, auf denen der Beschuldigte T-Shirts mit NS-Symbolen trug. Auf einem Leiberl waren Hakenkreuz und Reichsadler abgebildet. Auf einem weiteren Bild ist der Beschuldigte beim Zeigen des Hitlergrußes zu sehen.

Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung Schusswaffen, die der Beschuldigte nicht besitzen hätte dürfen, gefunden.

Angelausflug nach Krumau

Der fünffach vorbestrafte Mann sagte, er habe die T-Shirts vor mehreren Jahren bei einem Angelausflug in Tschechien getragen habe. Wo genau das gewesen sei, wisse er nicht mehr, aber es sei 2015 in der Nähe von Krumau gewesen. Auch einen Stahlhelm mit einer schwarzen Sonne, einem NS-Symbol, habe er nicht in Österreich getragen.

"Warum nimmt man so ein T-Shirt mit nach Tschechien? Glauben Sie, dass die Tschechen nichts gegen Nazis haben? Ich würde mir nicht trauen, so in Tschechien herumzulaufen", sagte Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer. Er habe sich nur selten neue Kleidung gekauft, und das T-Shirt sei halt auf dem Kleiderstapel mehr oder weniger zufällig ganz oben gelegen.

Außerdem soll der 33-Jährige für ein Fotobuch einen Bekannten, der sich ein NS-Symbol tätowieren hatte lassen, fotografiert und das Bild auch auf Facebook veröffentlicht haben.

Das bestritt er genauso wenig wie die Tatsache, dass er sich einmal vor vielen Jahren selbst mit Hilfe eines Stativs fotografiert habe. Dabei zeigte er den Hitlergruß. Das Foto wurde auf dem Computer des Angeklagten gefunden. Jemand anderer habe das aber nicht gesehen, so der Angeklagte.

"Es gibt keine Beweise dafür, dass mein Mandant die ihm vorgeworfenen Handlungen in Österreich gesetzt hat. Daher sind diese Fragen von den Geschworenen mit einem Freispruch zu beantworten", sagte Verteidiger Harald Korp in seinem Schlussplädoyer.

Nach rund zwei Stunden Beratung gaben die acht Geschworenen ihr Urteil bekannt. Der Angeklagte wurde in mehreren Punkten freigesprochen. Wohl deshalb, weil ein Aufnahmeort in Österreich, wie vom Andorfer Verteidiger Korp argumentiert, nicht bewiesen werden konnte.

Bedingte Haft und Geldstrafe

Schuldig gesprochen wurde der 33-Jährige wegen des Fotos seines Bekannten mit dem NS-Symbol und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß: acht Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2160 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

mehr aus Innviertel

Risikospiel gegen den GAK: "Sind sehr gut vorbereitet"

Bezirksliga West: Richtungsweisende Partien im Tabellenkeller

Gemeinderat Ried: Wieder keine Mehrheit für Budget, nächster Anlauf am 18. April

OÖ-Derby: Steyr gastiert in der Innviertel Arena

Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen