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Drogenübergabe in Andorf eingefädelt: Vier Jahre Haft

Von Thomas Streif, 13. Jänner 2022, 00:04 Uhr
Drogenübergabe in Andorf eingefädelt: Vier Jahre Haft
Im Rieder Schwurgerichtssaal musste sich der Angeklagte vor einem Schöffengericht verantworten. Bild: Streif

RIED / ANDORF. Kokainverkauf wurde 2017 von verdeckten Ermittlern verhindert, weiterer Täter konnte ausgeforscht und verurteilt werden.

"Drogenhändler in Andorfer Garage festgenommen", titelten die Innviertler Nachrichten am 26. März 2018. Zwei Männer aus Serbien mussten sich wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels im Landesgericht Ried verantworten. Das Duo wurde im Oktober 2017 von verdeckten Ermittlern entlarvt und bei einer geplanten Übergabe von rund einem halben Kilogramm Kokain am 18. Oktober 2017 in einer Garage in Andorf festgenommen. Als Preis für das Suchtgift wurden 27.500 Euro vereinbart. Die Drogendealer wurden auf frischer Tat ertappt und von der Polizei-Sondereinheit Cobra festgenommen. Kurz zuvor wurde das Kokain von Holland nach Vorarlberg gebracht, die Übergabe hätte dann in Andorf stattfinden sollen. Einer der Täter wurde zu einer teilbedingten Haft verurteilt, der zweite musste für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Schon damals sagte Staatsanwalt Alois Ebner, dass es weitere Täter bei diesem Drogenverbrechen gebe.

Er sollte recht behalten. Jetzt, mehr als vier Jahre nach dem geplanten Drogendeal, musste sich ein weiterer Mittäter wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels vor einem Schöffengericht in Ried verantworten.

Mit internationalem Haftbefehl wurde nach dem 42 Jahre alten Serben gefahndet, im August 2021 klickten schließlich in Bulgarien die Handschellen. Im Oktober wurde der einschlägig vorbestrafte Mann dann nach Österreich ausgeliefert.

In der Justizanstalt Ried wartete der Angeklagte in der Untersuchungshaft auf seinen Prozess. Laut Staatsanwalt Ebner war der 42-Jährige einer von mindestens zwei Auftraggebern des Drogengeschäfts. Dieser habe von Serbien aus die Fäden gezogen. "Der Angeklagte hat sich bisher so verantwortet, dass er nichts mit Suchtgift zu tun hat", sagte Ebner in seinem Eingangsplädoyer. Verteidiger Mirsad Musliu sagte, dass sein Mandant doch nicht so unschuldig sei, wie er anfangs angegeben habe. "Er wird die Verantwortung zu seinem Tatbeitrag übernehmen", sagte Musliu.

Der Angeklagte tat sich dann sichtlich schwer, ein reumütiges Geständnis abzulegen. "Eigentlich wollte ich nicht mitmachen, weil ich keine Probleme bekommen wollte. Ich hatte ja von der Tat keinen Nutzen, ich wollte nur eine kleine Dienstleistung erbringen." Er habe seit 2017 sein Leben in geregelte Bahnen gebracht und werde in einigen Monaten Vater. "Ich möchte es am liebsten rückgängig machen." Damit ist der 42-Jährige nicht allein, diesen Satz hört man im Rieder Schwurgerichtssaal in sehr regelmäßigen Abständen.

Zu einem weiteren Hintermann, der noch nicht gefasst werden konnte, könne er nicht viel sagen. "Ich habe ihn zwei oder drei Mal 2017 gesehen. Mehr weiß ich nicht", sagte der Beschuldigte.

"Der Angeklagte ist sicher nicht das kleinste Rad am Wagen, als das er sich hier darstellt, im Gegenteil. In den Ermittlungsakten ist häufig davon die Rede, dass er der Kopf einer internationalen Bande sein könnte. Dafür haben aber die Beweisergebnisse im Zweifel nicht gereicht. Wenn er sagt, dass er für seinen Beitrag nichts bekommen hat, dann sage ich nur na ja. Wer in diesem Bereich tätig ist, der tut es selbstverständlich nur für Geld", sagte Ankläger Ebner in seinem Schlussplädoyer. "Mein Mandant hat den Fehler gemacht, hier Verbindungen herzustellen. Er war geständig und ist seit 2017 nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Daher ersuche ich um ein mildes Urteil", sagte Verteidiger Musliu.

Rechtskräftiges Urteil

Nach nur zehn Minuten Beratung gab das Schöffengericht das Urteil bekannt: Der 42-Jährige muss für vier Jahre ins Gefängnis. Erschwerend war vor allem die einschlägige Verurteilung in Wien, mildernd das Geständnis und dass es teilweise beim Tatversuch geblieben war.

Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen den Richterspruch an, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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