"Blaubären" wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Von Thomas Streif   15.März 2019

Im März 2018 wurden im Bezirk Schärding mehrere Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung durchgeführt, die OÖNachrichten haben berichtet. Rund ein Jahr später wurde jetzt gegen fünf Personen aus dem Bezirk Schärding, darunter sind auch ehemalige Gemeinderäte der FP Suben, die im April 2018 ihre Mandate zurücklegten, Anklage erhoben.

Es gilt für alle fünf Beschuldigten, die bisher unbescholten sind, die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Ried hat Anklage wegen "3g" (Wiederbetätigung) erhoben, die vier Männer und eine Frau müssen sich vor einem Geschworenengericht verantworten.

Laut Alois Ebner, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, sollen sich die fünf Personen über einen langen Zeitraum viele strafrechtlich relevante Fotos mit eindeutigem Bezug zum Nationalsozialismus in zwei WhatsApp-Gruppen gegenseitig geschickt haben. Eine der Gruppen habe den Namen "Blaubären" getragen, so Ebner auf OÖN-Anfrage.

"Viele der versendeten Fotos sind aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ganz klar dem Verbotsgesetz zuzuordnen", sagt Ebner. Immer wieder dürften die Beschuldigten über Flüchtlinge gehetzt haben. Auf vielen der verwendeten Dateien war Adolf Hitler zu sehen. Der Geschmacklosigkeit dürften dabei keine Grenzen gesetzt gewesen sein, was aus Texten und Kommentaren zu einschlägigen Bildern herauszulesen ist. Einer der Beschuldigten habe sich laut Anklage von einem weiteren Angeklagten beim Zeigen des Hitlergrußes fotografieren lassen.

Anwalt rät zu Geständnis

Der Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp vertritt zwei der Angeklagten. "Ich gehe davon aus, dass sich meine Mandanten geständig verantworten werden. Das wäre aus dem vorliegenden Sachverhalt mit Sicherheit das Vernünftigste. Der Inhalt ist einschlägig und auch die lange Dauer der Whats-App-Konversation lassen mir als Strafverteidiger keinen allzu großen Spielraum."

Gedankenloser Umgang

Unabhängig von diesem Fall beobachte er, so Korp, dass immer mehr Personen völlig gedankenlos Inhalte, auch strafrechtlich relevante, weiterschicken würden. "Erst wenn es zu spät ist, kommt oftmals die Einsicht, was man da eigentlich weitergeschickt hat. Jeder sollte sich darüber ernsthafte Gedanken machen, wie er sich in den sozialen Netzwerken verhält", sagt der Andorfer Rechtsanwalt im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Ein Termin für den Prozess wegen Wiederbetätigung in Ried steht noch nicht fest.