Biker starb nach Kollision: Mann erhielt Geldstrafe
RIED IM INNKREIS. "Ich hätte ihn sehen müssen, habe es aber nicht." Hörbar mitgenommen schilderte der Angeklagte seine Wahrnehmung der Ereignisse vom 28. Juli 2020.
Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 45-Jährige am Montag in Ried vor Gericht. Der Strafrahmen dafür sieht bis zu drei Jahre Haft vor.
Verhandlungsgegenstand war ein tödlicher Verkehrsunfall, den der Salzburger an jenem Sommertag verursacht hatte. Der Mann war mit seinem Pkw auf der Altheimer Straße Richtung Deutschland unterwegs und wollte Richtung Friedburg abbiegen.
Dabei dürfte er den Motorradfahrer übersehen haben. Er habe den Wagen schon auf 25 km/h heruntergebremst, als er auf einmal einen Schlag am Auto gespürt habe, erinnerte sich der 45-Jährige gestern vor Gericht. Dass etwas Schlimmes passiert sein musste, habe er erst realisiert, als andere Verkehrsteilnehmer ihn darauf aufmerksam machten. Mit dem Heck hatte er das Motorrad erwischt.
Der Motorradlenker wurde laut Gutachter 15 Meter durch die Luft geschleudert und dann vom Auto eines 34-jährigen Deutschen überrollt. Der 55-Jährige erlag später im Spital seinen Verletzungen.
Geldstrafe rechtskräftig
Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht alkoholisiert war und nicht geklärt werden konnte, ob der Biker das Licht eingeschaltet hatte, wurde der Pkw-Fahrer – rechtskräftig – nur wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.