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Aufbruchsstimmung: Zahl der Tourismusgemeinden rasant gestiegen

Von Marina Mayrböck, 17. Jänner 2019, 07:00 Uhr
Bild: OÖN, Foto: Tourismus Röbl

BRAUNAU. Der Bezirk Braunau schaltet beim Tourismus den Turbo ein: Knapp mehr als die Hälfte aller 46 Gemeinden sind Tourismusgemeinden.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist das ein Plus von exakt 50 Prozent, nämlich von 16 auf 24. Die neuen unter ihnen sind Haigermoos, Helpfau-Uttendorf, Kirchberg, Ostermiething, Palting, St. Pantaleon, St. Radegund und Weng. Das wurde vor wenigen Tagen per Ortsklassenverordnung des Landes beschlossen.

"Mehr als zufriedenstellend"

Ursache für den touristischen Aufschwung ist auf das neue Tourismusgesetz und dem daraus resultierenden neuen und landesweit einzigartigen Tourismusverband im Bereich der Region Braunau-Seelentium zurückzuführen. Denn 15 dieser Tourismusgemeinden gehören diesem Verband an. "Diese Anzahl ist mehr als zufriedenstellend, vor allem die Anzahl der neuen Tourismusgemeinden ist sensationell. Ich bin sicher, dass unser Modell der grenzübergreifenden Tourismusregion auch weitere Gemeinden begeistern wird", sagt Wolfgang Reindl, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Eine könnte Lengau sein – mit dem Jägerwirt und seinen 15.000 Nächtigungen pro Jahr.

Alle fünf Jahre werden Gemeinden entsprechend ihrer Bedeutung für den Tourismus in vier Ortsklassen eingestuft. Die Ortsklasse A ist die höchste, D die niedrigste. Gemeinden der Ortsklassen A, B und C sind Tourismusgemeinden. Die Einstufung ist abhängig von der Nächtigungsintensität. Per Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss kann eine Gemeinde jedoch eine Auf- oder Abstufung beantragen, wenn dies der touristischen Bedeutung eher entspricht.

Bei D-Gemeinden ist Geld weg

Die meisten Gemeinden haben sich freiwillig von D auf C aufstufen lassen, denn seit dem neuen Tourismusgesetz hat das einen wesentlichen Vorteil: Seit 1. Jänner müssen in allen oberösterreichischen Gemeinden verpflichtend Ortstaxen in Höhe von zwei Euro pro Person und Nacht eingehoben werden, auch in Nicht-Tourismusgemeinden. Dasselbe gilt für die Freizeitwohnungspauschale. Eine Jahrespauschale, die für eine Unterkunft bis 50 Quadratmeter 72 Euro, ab 50 Quadratmeter 108 Euro beträgt. Die Ortstaxen und Freizeitwohnungspauschalen fließen bei D-Gemeinden an die Landestourismusorganisation nach Linz, das Geld bleibt also nicht in der Region. Bei Tourismusgemeinden (A bis C) erhält es (95 Prozent) der lokale Verband, der damit werben und Projekte finanzieren kann. "Ich denke, dass ein flächendeckender Tourismusverband den besten Nutzen für alle Gemeinden brächte, da lassen sich die Synergien optimal verbinden und es wäre eine Win-Win-Situation für Tourismus, Wirtschaft und Gemeindebürger", sagt Reindl. Einziger Nachteil: In einer C-Gemeinde fallen für tourismusrelevante Betriebe geringe Abgaben an. Beispiel: Für einen Nettoumsatz von 150.000 Euro fallen etwa für eine KfZ-Werkstatt 37,50 Euro an, für ein Hotel 600 Euro.

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1  Kommentar
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schickaneder (96 Kommentare)
am 18.01.2019 11:37

Warum müssen auch Nicht-Tourismusgemeinden Ortstaxen abführen und warum müssen diese anders als bei C Gemeinden zu 100Prozent an das Land abgeführt werden.
Da bin ich mir nicht sicher, ob hier nicht einige Rechtsgrundsätze deutlich verletzt werden.
Jedenfalls verwundert es nicht, wenn unter einer solchen Vorgabe D-Gemeinden freiwillig zu C-Gemeinden. Das scheint mir aber kein Erfolg des Tourismusgesetzes, vielmehr ein Erfolg der Methoden, die dabei angewandt werden. Bin mal gespannt, wann die ersten Klagen kommen.

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